Full text : Geschichte des Bremer Binnenhandels im 19. Jahrhundert namentlich unter den alten Verkehrsformen und im Übergang

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und  sonstigen  Nachrichten,  wie  sie  z.  B.  v.  Reden  für  Hannover 1 )
und  Strackerjan *  2 )  für  Oldenburg  bieten,  eingetragen.
Die  Aufnahme  in  die  Chausseenliste,  wie  sie  in  der  hannoverschen
Gesetzsammlung  sich  findet 3 ),  bedeutet  noch  nicht  immer  den  Ausbau,
sondern  auch  nur  die  Absicht  der  Ausführung,  die  oft  noch  eine
ziemliche  Zeit  sich  hinauszögert. 4 )  Die  Perioden,  die  der  Chausseendarstellung ­
  in  der  Karte  gegeben  sind,  sind  auf  Zeiten  von  sieben
Jahren  zurückzuführen.  In  der  Frachtfahrerzeit  sind  nur  die  grofsen
Hauptrouten  als  Chausseen  ausgebaut  worden.  Sie  sind  heute  durch
das  engmaschige  Netz  überwuchert,  das,  seitdem  die  Bahnen  den
durchgehenden  Verkehr  übernommen  haben,  in  der  Rolle  des  Zubringers ­
  für  die  Bahn  und  des  lokalen  Verkehrs  entstanden  ist.
Mir  sind  auch  noch  fast  sämtliche  Bremer  Frachtrouten  von
dem  alten  Bremer  Frachtfuhrmann  Gerd  Bosse  angegeben  worden,
der  als  der  letzte  der  alten  Leister  Fuhrleute  im  Altenteil  auf  seinem
Hofe  in  Arsten  safs.  Er  ist  seit  zwei  Jahren  gestorben.  Er  hatte
ein  wunderbares  Gedächtnis  für  all  die  Orte,  Dorf  wie  Stadt,  durch
die  er  seit  1843,  wer  weifs  wie  oft,  gekommen  war,  sprach  noch
sein  holländisch,  da  er  viel  auf  Nordhorn  gekommen  war,  und  eine
grofse  Zahl  deutscher  Dialekte.
Der  alte  Strafsenverlauf  vor  den  Chausseen  war  mir  bekannt
durch  meine  zuerst  1906  in  Petermanns  Mitteilungen 5 ),  1907  erweitert
als  Buch  erschienene  Arbeit  und  Karte  über  die  alten  Handelsstrafsen
  in  Deutschland 6 ),  sowie  durch  das  jüngere  Kartenmaterial,
das  ich  durchgesehen  habe.
')  Fr.  v.  Reden,  Das  Königreich  Hannover,  statistisch  beschrieben,  1839,
in  der  II.  Abteilung.
2 )  L.  Strackerjan,  Gesch.  Notizen  über  die  Verkehrswege  im  nördlichen ­
  Teil  des  Herzogtums  Oldenburg;  Die  Landstrafsen,  —  Ztschr.  für  Verwaltung ­
  und  Rechtspflege  im  Grofsherzogtum  Oldenburg,  Bd.  V.,  S.  130  ff.
3 )  Z.  B.  in  der  hannoverschen  Gesetzsammlung,  1836,  I.  Abteilung,  No.  31,
S.  281—283,  vom  12.  Sept.  1835;  auch  v.  Reden,  Das  Königreich  Hannover,
gibt  in  der  II.  Abteilung,  S.  377,  ein  Verzeichnis  bis  1839.
4 )  S.  Anm.  1  d.  vor.  S.;  6.  R  S  c  h  u  m  a  c  h  e  r,  Genrebilder  aus  dem  Leben
eines  70jährigen  Schulmanns,  Schleswig  1841,  sagt  zu  1818;  „und  flogen  mit
hannoverscher  Eile,  d.  h.  mit  dem  langsamsten  Schneckenschritt  durch  die
sogenannte  Chaussee,  welche  von  Celle  in  das  Paradies  der  Lüneburger  Haide  führt.
Warum  sie  Chaussee  hiefs,  weifs  ich  nicht.  Wahrscheinlich  weil  zur  Seite  derselben ­
  Bäume  standen,  um  im  Winterschnee  nicht  zu  verirren  und  weil  man  Chausseegeld ­
  bezahlte.  Übrigens  war  sie  damals  1818  noch  ein  tiefer  tiefer  Sandweg.“
5 )  LII.  Bd.,  1906,  S.  49  ff.
6 )  Fr.  Bauers,  Zur  Geschichte  der  alten  Handelsstrafsen  in  Deutschland, ­
  Versuch  einer  quellentnäfsigen  Übersichtskarte,  mit  4  Karten,  hrsg.
v.  Ver.  £.  hans.  Geschichte,  Gotha,  Perthes,  1907.
            
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