Object : Das Unternehmen und der Unternehmergewinn vom historischen, theoretischen und praktischen Standpunkte

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Mühewaltung,  andererseits  eine  Entschädigung  für  die  etwa  mit  dem
Unternehmen  verknüpfte  Gefahr  eines  Verlustes  enthalten,  dass  diese
Entschädigung  aber  ganz  anderer  Natur  und  keineswegs  mit  einer
Versicherungsquote  zu  verwechseln  sei,  welche  der  Kapitalist  in  der
Miets-  oder  Zinsrente  dafür  bezieht,  dass  das  betreffende  Geschäft
ganz  oder  teilweise  missglücken  könne:  zu  dem  Schlüsse,  dass  der
Unter  nehmergewinn,  insofern  er  mit  dieser  Gefahr  in  Verbindung
steht,  oft  ein  wirklicher  Gewinn  ist,  welcher  dem  Mute,  sich  der
gedachten  Gefahr  ausgesetzt  zu  haben,  zu  teil  wird.  Diese  Schlussfolgerung ­
  ist  charakteristisch  und  bedeutend  deshalb,  weil  sie  so
klar  kein  anderer  Schriftsteller  ausspricht.  Eisein  kann  sich,  und
auch  das  ist  wichtig,  nicht  von  dem  Vorurteile  emanzipieren,  dass
es  auch  Unternehmungen  geben  könne,  die  mit  keiner  Gefahr  verbunden ­
  sind.  Hätte  er  das  gethan,  so  würde  er  in  der  Lage  gewesen ­
  sein,  seine  Theorie  auf  festeren  Boden  hinzustellen  und  bestimmter ­
  auszusprechen.
Auch  Kau  ')  kann  sich  in  diesem  Sinne  nicht  zu  einem  beimmten
  Gesetze  aufschwingen,  indem  er  eben  auch  der  Ansicht
sein  scheint,  dass  es  Unternehmungen  gäbe,  die  mit  keiner  Gefahr
verbunden  seien.  Seine  Theorie  gehört  dadurch,  dass  er  in  denselben ­
  keinen  Reinertrag  sieht,  einer  weit  älteren  Epoche  an,
obgleich  er  sehr  wohl  Arbeitslohn  und  Kapitalzins  von  dem  Unteruehmergewinne
  zu  unterscheiden  weiß.  Seine  Ansicht  über  das
Unternehmen  selbst  dagegen  ist  bestimmter  als  die  Roschers.  Es
ist  auffallend,  dass  Rau  trotz  des  sichtbaren  Ringens  nach  Wahr-^1
  1  tiotz  des  vielen  Trefflichen,  das  er  über  diese  Materie  unserer
ssenschaft  bringt,  nicht  dazu  kam,  den  Unternehmergewinn  im
einen  .rtrage  eines  Unternehmens  zu  suchen,  ln  §.  136  schreibt
wiiiü  T  ^^^^^Grnehmer:  »Derjenige,  welcher  seines  Gewinnes
len  die  Guterquellen  zum  Behufe  einer  gütereizeugenden  Wirkung
Verbindung  setzt,  ist  der  Unternehmer  eines  Pro-Gewerbes,
  der  Gewerbsmann.«  §.  137;  »Zu
der  gehört  Folgendes  :  1.  das  Zusammenbringen
1  ,  !■  er  IC  eu  Güterquellen,  wozu,  wenn  diese  überhaupt  vor-Art
  z
u^nehmer  eines  Gewerbes  empfängt  den  gesamten  (rohen]
Grundsätze  der  Volkswirtschaftslehre  (Heidelberg  1868).
            
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