175
Die Kriegswirtschaftslehre verhält sich zur theoretischen Volkswirtschaftslehre
eigentlich ähnlich wie die Landwirtschaftschemie zur Chemie. „Landwirtschaft“
ist ebensowenig ein chemischer Begriff, wie „Krieg“ ein wirtschaftlicher.
Es fragt sich nun, woher es kommt, daß diese theoretische Entwicklung
der Kriegswirtschaftslehre so sehr auf sich warten läßt. Es sind dabei mehrere
Gründe im Spiel. Man pflegt der Theorie den Vorwurf der Weltfremdheit
zu machen. Im allgemeinen trifft die volkswirtsöhaftliche Theorie eher der
umgekehrte Vorwurf, sie klammert sich allzu eng an eine bestimmte Wirklichkeit
an und verliert dadurch oft die Fähigkeit, größeren Wandlungen rasch
gerecht zu werden. Wenn die volkswirtschaftliche Theorie sich von der Wirklichkeit
mehr freigemacht hätte, so wäre, wie ich schon hervorhob, ein System
möglicher Wirtschaftsformen entworfen worden, unter denen sich die wirklichen
als Spezialfälle befunden hätten. Die theoretische Basis hätte so allgemein
sein können, daß jede neue Wirklichkeit entweder schon in ihr enthalten
gewesen wäre, oder aber unter die allgemeinen Betrachtungen hätte
untergeordnet werden können. Die bisherige volkswirtschaftliche Theorie steht
meist in einem überengen Zusammenhang mit der Geldwirtschaft
und hat bisher die Naturalwirtschaft fast
ganz vernachlässigt. Unsere gegenwärtige Kriegswirtschaft ist nun
bereits zu einem erheblichen Teil eigentlich Naturalwirtschaft oder zumindest
eine Geldwirtschaft, die in mehr als einer Hinsicht auf dem Naturalkalkul
basiert ist und deren Geldordnung wesentlicher Macht entkleidet wurde. Nun
soll diese Materie durch eine Theorie erfaßt werden, welche ihr nicht entspricht.
Man mag sich politisch zu der neuen Ordnung der Dinge stellen wie man
will, jedenfalls erfordert sie eine abstrakte schematische Analyse, wie man sie
der Geldordnung in so mannigfacher Form zuteil werden ließ. Wir müssen
nun auf jene gemeinsamen Ideen zurückgreifen, die in der volkswirtschaftlichen
Begriffswelt geeignet erscheinen, Geldwirtschaft und Naturalwirtschaft
und die verschiedenen Mischgebilde erfolgreich zu umfassen.
Die ältesten Wurzeln der Nationalökonomie finden wir in der Lehre von der
Hauswirtschaft einerseits, in der Lehre von der Staatswirtschaft andererseits,
die Verkehrswirtschaft ist erst ein verhältnismäßig späteres Objekt der Llntersuchung.
Der Gegenstand der Theorie und der Praxis war der Reichtum^),
wobei unter Reichtum das Realeinkommen im weitesten Sinne verstanden wurde.
Die Frage, wie wird ein Volk, wie wird die Mensch&ieit glücklich und reich,
steht lange im Vordergrund der volkswirtschaftlichen Literatur. Bei Adam
Smith spielt das Realeinkommen noch immer eine entscheidende Rolle.^) Er
sucht gelegentlich den Zusammenhang zwischen bestimmten Organisationsformen
der Wirtschaft und dem Reichtum festzustellen. Seine Nachfolger haben
die von ihm so eingehend geschilderte Geld- und Kreditordnung immer mehr
zum Gegenstand ihrer Untersuchung gewählt und die Frage, wie denn die verschiedenen
möglichen Ordnungen auf den Reichtum einwirken, stark in den
Hintergrund treten lassen. Wenn auch die Kaufkraft des Geldes, und damit
indirekt das Realeinkommen immer wieder erörtert wird, eine konsequente
Analyse der Reichtumsänderung erfolgt im allgemeinen nicht. Dabei muß man
sich vor Augen halten, daß der subjektive Charakter der Fragestellung: wie
kann man ein Volk am reichsten machen? ganz verschwindet, wenn man fragt:
wie wirkt die jeweilige Wirtschaftsordnung auf das Realeinkommen der
Menschen? Wie weit sich die Anschauung späterer Autoren von der ursprünglichen
Fragestellung entfernt, mag eine Stelle aus B ü s c h 5) belegen : „Ich
werde keinen Mann deswegen reich nennen, weil er eine schöne Garderobe
3) Aristoteles, Nikomach. Ethik p. 1094:
Smith, Wealth of nations. London 1868, Bd. I, S. 5: „and a general
plenty diffuses itself through all the different ranks of the society“ und S. 32:
„The real recompence of labour, the real quantity of the necessaires and conveniences
of life“.
5) Büsch, Sämtl. Sehr. IX. Abhandl. Von dem Geldumlauf in anhaltender
Rücksicht auf die Staatswirtschaft und Handlung. 2. verm. u. verb. Aufl. S. 431.