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XIII.
Lebensmittelnot und Regierungsmacht.
(1918.)
Am 1. September brachten alle Zeitungen den Aufruf des Ernährungs
ministers, welcher, erfüllt von der Befürchtung, die Versorgung weiter Kreise
der Bevölkerung könne durch Verschleppung der Ernte gefährdet werden, sich
mit Worten eindringlichster Mahnung an alle wendet ; er beschwört, er warnt
und droht schließlich mit einem für Österreich ungewöhnlichen Nachdruck ;
die Arreststrafe solle im höchsten Ausmaß neben der Geldstrafe gegen Käufer
und Verkäufer zur Anwendung kommen, welche die staatlichen Bestimmungen
umgehen und sich mit dem Schleichhandel befassen. Vor allem wird der
Tauschhandel hervorgehoben, der heute in der Form auftritt, daß die Städter
scharenweise das flache Land überfluten, um gegen Hingabe von Tabak,
Zucker, Bettwäsche, Porzellan, Schuhen, Schmuck, Möbeln und sonstiger Habe
sich Kartoffeln, Fett, Mehl und anderes zu verschaffen.
Die traurigsten Zeiten des untergehenden römischen Reiches sind durch
ähnliche Bestimmungen charakterisiert. Auch damals sollten barbarische Strafen
die Durchsetzung der Höchstpreise, der Steuerbestimmungen und anderes er
zwingen. Der grundsätzliche Mißerfolg dieser Maßnahmen sollte alle jene
bedenklich stimmen, welche die Autorität des Staates mit so schweren Auf
gaben belasten. Wird die Drohung nicht verwirklicht — und wir sahen schon
während des Krieges, wie etwa die Preistreibereiverordnung im wesentlichen
unwirksam blieb —, so ist die Wirkung jeder künftigen Strafdrohung weiter
abgeschwächt. Abgesehen davon, daß so die Staatsautorität leidet, wird neben
der Erhöhung der Schleichhandelspreise eine Ausdehnung des Bestechungs
und des übelsten Denunziantenwesens gefördert,
Strafen sind nur dort wirklich am Platz, wo einzelne getroffen werden,
welche, von dem Verhalten der überwiegenden Mehrzahl der Menschen ab
weichend, durch die übliche Organisation nicht beeinflußt werden. Es ist
aber unmöglich, durch Strafen allein eine Organisation zu schaffen, welche
der Mehrzahl widerstrebt. Keine Armee kann sich schlagen, in welcher so
gut wie alle Soldaten nur aus Angst vor dem Henker Krieg führen. Wo
gibt es aber in Österreich, außer einigen ganz edeldenkenden Menschen und
Schwachköpfen, Männer oder Frauen, welche nicht sofort jede Gelegenheit
ausnützen würden, um sich Lebensmittel auf irgend welchen Nebenwegen zu
besorgen? Der 1. September war ausgefüllt von Gesprächen, welche darin
gipfelten : „Wie machen wir es nun, daß wir das Mehl, welches wir . . . nun
doch bekommen Das kann auch nicht Wunder nehmen, wenn man bedenkt,
daß nicht wenige Behörden, halböffentliche Anstalten und Großunternehmungen
auf Schleichhandelswegen für ihre Beamten und Arbeiter sich Lebensmittel ver
schaffen, wenn man bedenkt, daß Angestellte und Arbeiter „Mehlgeld“ und
andere Zulagen mit der ausdrücklichen Widmung erhalten, sich Lebensmittel
wie sie es könnten zu besorgen. Ist es vielleicht kein Bankerott der staatlichen
Organisation, wenn sie den von Arbeitern und Angestellten geäußerten Wunsch
ablehnt, ihre vollständige Versorgung restlos in die Hand zu nehmen? Nach
allen Erfahrungen der Geschichte würde selbst die Todesstrafe unwirksam
bleiben ; in den wenigen Fällen, in welchen sie zur Anwendung käme, würde
man jene bemitleiden, die sich hängen ließen.
Welches ist nun die Organisation, die der Staat schaffen
könnte, um von vornherein den Schleichhandel auszuschalten? Denn, daß
der freie Handel imstande sein sollte, die breiten Massen mit Lebensmitteln