Full text: Durch die Kriegswirtschaft zur Naturalwirtschaft

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Fällen produktive Kräfte zur Entfaltung bringt, ist, wie 
wir sahen, nur dadurch möglich, daß es die Friedensord 
nung in unzulänglicher Weise tut. 
2. Einzelne Momente. 
Wir haben im vorigen Unterabschnitt gesehen, daß grundsätzliche Organi 
sationsverschiedenheiten verschiedene Wirkungen des Krieges bedingen können. 
Wir werden nun sehen, daß auch andere Momente die Wirkungen des Krieges 
sehr verschieden ersciheinen lassen können. 
Von größter Bedeutung kann zuweilen das Wehrsystem sein. Während 
zum Beispiel in England die Einberufungen vor allem jene Menschen auf saugen, 
die in verschiedenen Erwerbszweigen weniger benötigt werden, treffen á’ie zum 
Beispiel in Deutschland wichtige und unwichtige Arbeitskräfte in gleicher Weise. 
In England kann der Fabrikant seinen Arbeiter, der sich anwerben lassen will, 
durch Erhöhung des Lohnes zurückzuhalten versuchen ; anders in Deutschland. 
Die Produktion kanin daher in England weit eher während eines Krieges ungestört 
fortgesetzt werden, als in Deutschland oder in einem anderen Lande der allge 
meinen Wehrpflicht. 
In ähnlicher Weise macht es einen wesentlichen Unterschied aus, ob der 
Krieg von einem Industrie- oder von einem Agrar Staat geführt vC^ird. In 
Serbien z. B. konnte ich während des Krieges nur verhältnismäßig geringe Ver 
änderungen der landwirtschaftlichen Produktion beobachten. Da die kräftigen 
Männer und Burschen einberufen waren, mußten Kinder, Frauen und Greise 
an die Stelle der Einberufenen treten. Das war verhältnismäßig leicht möglich, 
weil diese Familienmitglieder auch sonst gewohnt waren, sich am landwirtschaft 
lichen Betrieb zu beteiligen. Die verwickelten Geld- und Kreditverhältnisse des 
Industriestaates fehlten in Serbien, daher auch die Verwirrungen, welche sie im 
Kriege erleiden könfnen. Ganz anders würde z. B. ein Krieg auf das kleine, indu 
striell hoch entwickelte Belgien wirken. Die Einberufungen und die sonstigen durch 
den Krieg bedingten Vorkehrungen würden eine tiefgreifende Erschütterung 
hervorrufen. Die einberufenen Arbeiter können schwer ersetzt werden. Dazu 
kommt noch, daß die Verwirrungen, welche im Geld- und Kreditwesen auf- 
treten würden, schwere Lähmungen erzeugen dürften, denen man nur mit 
besonderen Maßnahmen wirksam zu begegnen vermöchte. Aber es genügt 
nicht, zwischen Industrie- und Agrarstaat zu unterscheiden. Man muß audi 
z. B. Gebiete, die von kleinen und mittleren Bauern bewohnt 
werden, von jenen trennen, in denen der Großgrundbesitz vorherrscht. 
In Serbien und Bulgarien, die reine Bauernstaaten sind, hinterläßt z. B. jeder 
Mann, der einberufen ist, auf seinem kleinen Stück Land einige Familieumüt- 
glieder, die mit dem Boden eng verwachsen sind ; anders sind Gebiete des 
Großgrundbesitzes, wie wir ihn z. B. in Galizien und Rumänien antreffen. Es 
fehlt nach der Einberufung leicht an Arbeitskräften, da die Familienmitglieder 
zu der bisherigen Arbeit nur schwer heranzuziehen sind. Vor allem würden 
sie aber nicht derart ihre Kräfte anstrengen, um fremden Boden zu bearbeiten, 
wie die Familienmitglieder der Serben und Bulgaren, um den eigenen Boden 
zu bestellen. Es dürfte z. B. ein Gebiet, wie Galizien, unter der Einberufung 
mehr leiden als Serbien, obgleich in Galizien infolge der relativen Übervölke 
rung ein Teil des Ausfalles ausgeglichen werden dürfte. Auch darf man nicht 
übersehen, daß Serbien eine weitergehende Mobilisierung durch führte, als sie 
voraussichtlich Österreich-Ungarn in einem Kriege nötig haben würde. 
3. Größe des Krieges. 
Wir dürfen aber bei den bisherigen Unterschieden nicht stehen bleiben. 
Wesentlich ist es auch, welche Ausdehnung ein Krieg erlangt. Ein Welt 
krieg unterscheidet sich von einem Krieg zwischen zwei oder drei Staaten 
wesentlich. Er ist nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ etwas anderes. 
Ich weise nur auf den einen Umstand hin, daß in einem Weltkrieg keine Neu 
tralen vorhanden sind, die Geld, Lebensmittel usw. zur Verfügung stellen 
können. Äußere Anleihen gibt es dann eigentlich nicht, da die Anleihen, die 
im Gebiet der verbündeten Staaten aufgenommen werden, wie innere Anleihen
	        
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