Full text : Durch die Kriegswirtschaft zur Naturalwirtschaft

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Es  gibt  Bergwerke,  die  in  Friedenszeiten  anszunützen  nicht  rentabel  ist  Es
gibt,  wie  wir  schon  erwähnten,  Land,  das  für  Ackerbau  und  Viehzucht  in
Friedenszeiten  nicht  Verwendung  findet.  vienzucnr  m
Auf  die  Warenreserven,  insbesondere  auf  die  Lebensmittelreserven
werde  ich  noch  zurückzukommen  haben.  Sie  werden  in  Friedenszeiten  im  alle-emeinen
  sukzessive  aufgebraucht.  Nur  Waffenreserven  und  ein  Teil  der  Sanitñsreserven
  gehen  in  Friedenszeiten  langsam  zugrunde  und  müssen  erneuert  werden.
Von  ganz  anderer  Bedeutung  sind  die  Geldreserven.  Soweit  es  sich
um  Inlandgeldreserven  handelt,  sind  sie  von  geringer  Bedeutung,  da  es  ein  Verwaltungsproblem ­
  ist,  ob  man  die  Kriegsmittel  im  Inlande  durch  Kauf  oder  durch
Requisition  beschafft.  Es  ist  auch  denkbar,  daiß  die  Geld-  und  Kreditordnung
im  Kriegsfälle  überhaupt  suspendiert  werden  müß.  Die  Aus  la  ndsge  Id  res  erven
repräsentieren  Forderungskräfte  an  das  Ausland,  ihre  Verwertung  hängt  wesentlich
von  der  politischen  Situation  ab.  Auch  diesen  Reserventypus  werden  wir  eingehend ­
  zu  besprechen  haben.
Die  Ausführung  über  die  ungenügende  Ausnützung  der  produktiven  Kräfte
könnte  leicht  den  Eindruck  hervorrufen,  daß  alle  Reserven  solcher  ungenügender
Ausnützung  ihren  Ursprung  verdanken.  Dies  ist  nun  nicht  der  Fall.  Keine  gesellschaftliche ­
  Organisation  kann  alle  Reserven  ausschalten.  Für  jeden  Menschen,
der  in  der  gesellschaftlichen  Ordnung  eine  bestimmte  Stellung  einnimmt,  muß
z.  B.  immer  der  Nachfolger  bereit  sein,  der  ihn  ersetzen  kann,  wenn  er  ausscheiden
sollte.  Dieser  Nachfolger  wird,  solange  er  warten  muß,  eine  Stellung  innehaben,
die  seinen  Fähigkeiten  nicht  voll  entspricht.  Ähnliches  sehen  wir  auf  Schritt  und;
Tritt.  Wir  sehen  auch  bei  einer  nur  flüchtigen  Erörterung  des  Reservenproblems,
daß  wir  nur  durch  Berücksichtigung  sehr  allgemeiner  Gesichtspunkte  zu  einigermaßen ­
  brauchbarer  Urteilsbasis  gelangen  können.

4.  Arten  der  kriegswirtschaftlichen  Bedarfsdeckung.
Gehen  wir  nun  zur  Güterbeschaffung  für  den  Kriegsfall  über.  Es  handelt
sich  sowohl  um  die  Bereitstellung  der  Kriegsmittel  im  engeren  Sinne,  als  auch
um  die  Beschaffung  von  Nahrung  und  sonstigen  Bedarfsartikeln  für  die  Armee
und  Zivilbevölkerung.  Diese  Beschaffung  kann  entweder  im  Rahmen  der  Qeldund
  Kreditordnung  in  kommerzieller  Weise  erfolgen,  oder  aber  mit  Hilfe  entsprechender ­
  Verwaltungsmaßnahmen;  im  Falle  eines  Krieges
ist  mit  erheblichen  Eingriffen  der  Staatsgewalt  zu  rechnen.
Wie  weit  solche  Eingriffe  für  die  weitere  Entwicklung  des  bürgerlichen  Lebens
von  Vorteil  oder  Nachteil  sein  können,  haben  wir  hier  nicht  näher  zu  erörtern.
Ob  man  die  Güterbeschaffung  durch  Geld  vorzieht  oder  die  Beschaffung
auf  dem  Verwaltungswege,  ist  nicht  nur  eine  Frage  des  fiskalischen  Interesses, ­
  sondern  auch  eine  von  grundsätzlicher  sozialer  Bedeutung.  Gesellschaftliche ­
  Gesichtspunkte  spielen  heute  bei  der  Güterversorgung  eine  größere
Rolle,  als  vor  etwa  einem  Menschenalter.  Diese  Tendenz  macht  sich  auch  auf
kommerziellem  Gebiete  geltend,  und  wir  können  sowohl  im  Geld-,  als  auch  im
Kreditwesen  erhebliche  Eingriffe  der  Regierungen  beobachten.  Auf  dem  Gebiete
der  Heeres  Wirtschaft  wird  man  sich  einerseits  in  militärischen  Kreisen  immer
stärker  der  Wichtigkeit  kommerzieller  Betriebsformen  bewußt  und  trachtet  darnach,
interne  Einrichtungen  dem  modernen  Geschäftsleben  entsprechend  umzugestalten;
man  sucht  aber  auch  mit  den  Banken  und  sonstigen  Instituten  unmittelbarer,  als
dies  früher  üblich  war,  in  Kontakt  zu  treten,  um  so  die  Interessen  der  Armee
besser  wahren  zu  können.  Anderseits  wird  heute  der  fiskalische  Gesichtspunkt,
der  zum  Teil  mit  jenem  des  Kaufmanns  zusammenfällt,  in  Maßnahmen  der  Heeresverwaltung ­
  und  mit  ihr  in  Verbindung  stehender  Behörden  nicht  mehr  so  ausschließlich ­
  wie  früher  eingenommen;  sozialpolitische  Momente  treten  häufig
hervor,  insbesondere  bei  der  Beschaffung  von  Naturalien  und  bei  der  Beschaffung
von  Artikeln,  die  vom  Kleingewerbe  geliefert  werden  können.  Die  Förderung
der  Landwirtschaft  ist  ebenso  ein  Ziel  des  Staatsganzen,  wie  die  Förderung  der
Armee,  die  selbst  ein  Mittel  zur  Durchsetzung  staatlicher  Zwecke  darstellt.  Es
kann  daher  ganz  gut  Vorkommen,  daß  man  den  Bedarf  für  die  Armee  so  deckt.
            
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