Full text : Die Arbeiterfrage

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NORDDEUTSCHER
LLOYD  BREMEN

Der  Norddeutsche  Lloyd,  Bremen,  hat  am  i.  Oktober  1873  bis  1.  Januar  1894  zugunsten
seiner  Angestellten  und  deren  Hinterbliebenen  eine  Fürsorgeeinrichtung  errichtet,  die  seitens
des  Kaiserlichen  Aufsichtsamtes  für  Privatversicherung,  Berlin,  als  „Großer  Versicherungsverein ­
  a.  G.“  unter  dem  Namen
I.  Seemannskasse  des  Norddeutschen  Lloyd
anerkannt  wurde.
LEISTUNGEN  DER  SEEMANNSKASSE.  Dieselben  erstrecken  sich  auf  Effekten  -
versicherung  und  Pensionen.  Für  letztere  ist  eine  5jährige  Wartezeit  festgesetzt,  nach
welcher  die  Invalidenpension  mit  25  %  des  pensionsfähigen  Jahreseinkommens  beginnt,
um  später  durch  jährliche  Steigerungen  von  1  y 2 %  nach  25jähriger  Beitragszeit  auf  den
Höchstsatz  von  50%  zu  steigen.  Die  Witwenpension  beträgt  gleichbleibens  25%  des
pensionsfähigen  Einkommens.  Die  Waisenpension,  nur  Vollwaisenpension,  ist  bei
mehreren  Kindern  gleich  der  Witwenpension,  und  beträgt  bei  nur  einem  Kinde  die  Hälfte
derselben.
Die  Beiträge  der  Mitglieder  zum  Zwecke  der  Deckung  der  Leistungen  belaufen  sich
auf  5  %  des  beitragspflichtigen  Einkommens.
Besondere  Einnahmen  (§  54)  fließen  der  Kasse  zu  in  Gestalt  von  namhaften  Zuschüssen ­
  des  Norddeutschen  Lloyd,  etwaigen  Vermächtnissen  und  Schenkungen,  Büchsengeldern ­
  usw.
Die  deutlichste  und  beste  Sprache  für  die  Bedeutung  der  Seemannskasse  des  Norddeutschen ­
  Lloyd  sprechen  folgenden  Zahlen.  Der  Mitgliederbestand  am  31.  Dezember  1911
setzte  sich  zusammen  aus:
10  340  Aktiven
642  Invaliden-  und  Alterspensionären
382  Witwenpensionären
82  Waisenpensionären
11  446

Vermögen  am  31.  Dezember  1911  8328990,55  M.
Bisher  an  Mitglieder  geleistete  Zahlungen  8114  900,30  ,,
Prämienreservefonds  laut  Versicherungsbilanz  19  785  002,—  ,,
            
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