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eigenes Wirtschaftsleben besonders zu stören. Und in der Tat
bildete jede mittelalterliche Stadt zusammen mit den umliegen
den Dörfern gewissermaßen einen selbständigen Staat, der von
den anderen Stadt-Staaten mehr abgesondert war als die moder
nen Groß Staaten voneinander. Zuweilen stellte so ein Gebiet
auch eine politische Einheit dar. Die Bildung solcher selbst
ständiger Staaten im Mittelalter wird aber durch den Charakter
der Rayonwirtschaft bestimmt.
In Westeuropa bildete sich infolge der Ansässigkeit der Be
völkerung eine viel besser geregelte Organisation der Rayon
wirtschaft mit einer Stadt an der Spitze, als in Rußland.
„Wenn wir eine Karte des alten Deutschen Reiches zur Hand
nehmen und auf ihr die Orte bezeichnen, welchen bis zu Ende
des Mittelalters Stadtrecht verliehen worden ist (es mögen ihrer
etwa 3000 sein), so erblicken wir das ganze Land in Abständen
von durchschnittlich 4—5 Wegstunden im Süden und Westen,
von 6—8 Stunden im Norden und Osten mit Städten übersät.
Nicht alle haben gleiche Bedeutung gehabt; aber alle waren doch
zu ihrer Zeit (oder bemühten sich wenigstens, es zu sein) die
Mittelpunkte territorialer Wirtschaftsgebiete, welche ebenso ein
für sich abgeschlossenes Leben führten, wie früher der Fronhof.
... So überzeugen wir uns, daß fast überall in Deutschland der
Bauer aus der entferntesten ländlichen Niederlassung den städti
schen Markt in einem Tage erreichen und am Abend wieder da
heim sein konnte.“*)
In Altrußland fanden infolge geringer Entwicklung des Ge
werbes „die Märkte in den Gebietsbezirken nur in bestimmten
Jahreszeiten, in den Städten dagegen an bestimmten Wochen
tagen (hauptsächlich am Freitag) statt“.**)
Infolge der geringeren Bevölkerung dauerte die Gemeindewirt
schaft in Rußland länger, und die Rayonwirtschaft hat sich ge
ringer entwickelt als in Westeuropa. Der Rayon wurde dabei
nicht bloß von den Handwerkern, die auf den Märkten ihre Pro-
*) K. Bücher, Die Entstehung der Volkswirtschaft. Tübingen, 1908,
S. 121.
**) Aristow, Das Gewerbe in Altrußland, St. P. 1866, S. 171—172.