Full text: Ferdinand Lassalle

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Präsident: Ich will den Angeklagten unterbrechen, 
da er sich einen durchaus unstatthaften Vorwurf gegen 
die königliche Staatsanwaltschaft erlaubt. In solcher 
Weise dürfen Sie nicht weitersprechen. 
Angeklagter: Ich muß mich beziehen auf eine Ge 
setzesstelle, Herr Präsident, auf einen Artikel der Ver 
fassungsurkunde. 
Präsident: Dann möchte ich doch dem Angeklagten 
raten, sich etwas anders auszudrücken. Der Angeklagte 
hat sich auf den bestimmten Vorwurf, der ihm gemacht 
ist, also im vorliegenden Falle darauf zu beschränken, 
zu erörtern, ob er den öffentlichen. Frieden in der ihm 
zur Last gelegten Weise gefährdet habe oder nicht. Was 
soll hier eine Verletzung der Verfassung? 
Aiugeklagter: Im Gegenteil, Herr Präsident, ich 
behaupte ja eben — lassen Sie mir nur Raum, um 
wenige Sätze zu sagen; Sie werden dann sehen, wie 
relevant es ist! —, daß ich gar nicht dieses Vergehens 
überhaupt angeklagt werden darf, weil mich vor 
allem die Verfassung, und diese schon ganz allein, 
schützen müßte. Ich kann doch nicht voraus wissen, welche 
Erwägung allein zu meiner Entlastung ausreicht und 
welche überflüssig wäre! In der besonderen Ent 
wicklung der Gedanken und Sätze meiner Ver 
teidigung muß ich doch frei sein, sonst will ich lieber 
schweigend und mit über die Brust gekreuzten Armen 
mein Schicksal über mich ergehen lassen! 
(Der Angeklagte setzt sich nieder. Große Bewegung unter den 
Anwesenden. Jetzt erhebt sich der Verteidiger) 
Verteidiger: Ich spreche n eine Ansicht dahin aus, 
daß ein Angeklagter berechtigt ist, zu seiner Verteidigung
	        
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