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Präsident: Ich will den Angeklagten unterbrechen,
da er sich einen durchaus unstatthaften Vorwurf gegen
die königliche Staatsanwaltschaft erlaubt. In solcher
Weise dürfen Sie nicht weitersprechen.
Angeklagter: Ich muß mich beziehen auf eine Ge
setzesstelle, Herr Präsident, auf einen Artikel der Ver
fassungsurkunde.
Präsident: Dann möchte ich doch dem Angeklagten
raten, sich etwas anders auszudrücken. Der Angeklagte
hat sich auf den bestimmten Vorwurf, der ihm gemacht
ist, also im vorliegenden Falle darauf zu beschränken,
zu erörtern, ob er den öffentlichen. Frieden in der ihm
zur Last gelegten Weise gefährdet habe oder nicht. Was
soll hier eine Verletzung der Verfassung?
Aiugeklagter: Im Gegenteil, Herr Präsident, ich
behaupte ja eben — lassen Sie mir nur Raum, um
wenige Sätze zu sagen; Sie werden dann sehen, wie
relevant es ist! —, daß ich gar nicht dieses Vergehens
überhaupt angeklagt werden darf, weil mich vor
allem die Verfassung, und diese schon ganz allein,
schützen müßte. Ich kann doch nicht voraus wissen, welche
Erwägung allein zu meiner Entlastung ausreicht und
welche überflüssig wäre! In der besonderen Ent
wicklung der Gedanken und Sätze meiner Ver
teidigung muß ich doch frei sein, sonst will ich lieber
schweigend und mit über die Brust gekreuzten Armen
mein Schicksal über mich ergehen lassen!
(Der Angeklagte setzt sich nieder. Große Bewegung unter den
Anwesenden. Jetzt erhebt sich der Verteidiger)
Verteidiger: Ich spreche n eine Ansicht dahin aus,
daß ein Angeklagter berechtigt ist, zu seiner Verteidigung