rischen, schweizerischen, holländischen, dänischen, schwedischen und nor—
wegischen Gewerkschaften teilnahmen, das von der Konferenz von
Leeds beschlossene Programm grundsätzlich genehmigt, so daß durch die
Beschlüsse von Leeds und Bern eine einheitliche Kundgebung der Ver⸗
treter der organisierten Arbeiterschaft erfolgt war. Die Beschlüsse der
Berner Konferenz beschäftigten sich mit: Freizügigkeit, Koalitions-
recht, Sozialversicherung, Arbeitszeit, Hygiene und Unfallverhütung,
Heimindustrie. In Bern traten dann viel später, als in Paris bereits
an dem Friedensvertrage gearbeitet wurde, die Vertreter der Gewerk—
schaften aus allen am Kriege beteiligten und aus den neutralen Staa—
len abermals zusammen, um das Programm der in den Friedensver—
trag bezüglich der Wahrung der Arbeiterinteressen aufzunehmenden
Bestimmungen festzulegen; dieses Programm fußt im wesentlichen auf
den Beschlüssen von Leeds. Aus der Begründung desselben sei folgende
Stelle hervorgehoben: „Um die zwischen den Arbeiterschutzgesetzen der
einzelnen Staaten bestehenden Verschiedenheiten auszugleichen, ist es
seit langem notwendig geworden, ein System internationalen Arbeiter-
schutzes zu schaffen. Die Verwüstungen des Krieges, der der Volkskraft
enorme Schäden zugefügt hat, machen eine solche Reform besonders
dringend. Der zu begruündende Völkerbund wird es als eine feiner
ersten Aufgaben zu betrachten haben, einen internationalen Arbeiter—
schutz zu schaffen und für seine Durchführung zu sorgen.“
In Deutschland haben sich während des Krieges die Arbeiter—
und Angestelltenorganisationen für die Aufnahme sozialpolitischer
Bestimmungen in den Friedensverträgen eingesetzt und deren Forde—
rungen wurden von der Gesellschaft für soziale Reform, der deutschen
Sektion der Internationalen Vereinigung für gesetzlichen Arbeiter—
schutz wärmstens unterstützt; in Osterreich und Ungarn lagen die Ver—
haͤltnisse gleich. Die Programme von Leeds und Bern bildeten auch
die Grundlage für die Forderungen Deutschlands auf diesem Gebiete,
wie für den Völkerbund. Noch am 5. Oktober 1918 erklärte der Reichs—
kanzler, Prinz Max von Baden, daß Deutschland bei den Friedens—
perträgen dahin wirken werde, daß die vertragschließenden Mächte sich
über ein Mindestmaß gleichartiger oder doch gleichwertiger sozialpoli—
tischer Einrichtungen und Maßnahmen zum Schutze von Leben und
Gesundheit sowie des Rechtes und der persönlichen Freiheit der Arbeit—
nehmer verständigen. Das Reichsarbeitsamt und das Auswärtige
Amt wurden damit betraut, die sozialpolitischen Friedensforderungen
aufzustellen. Das Programm der deutschen Regierung für den Frie—
densvertrag berücksichtigt auf der Grundlage der Berner Beschlüsse
des Internationalen Gewerschaftsbundes die Forderungen von Leeds
und Buffalo; es erstreckte sich auf die Freizügigkeit, die Arbeitsver—
mittlung, das Koalitionsrecht, die Sozialversicherung, den Arbeiter—