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schäften) sich meistens willig in den Dienst der großen kommunalen
Ausgaben gestellt haben und durch entsprechende Erziehung ihrer Mit
glieder, ebenso auch durch eigene Zentralisierung des Schlacht- und
Wurstcreibctriebes, das Menschenmögliche geleistet haben. Sie haben
damit vielen großen Kommunen die ihnen völlig neue Riesenaufgabe
wesentlich erleichtert.
Die in dieser Weise vielfach geschaffene städtische Fiel s chbe -
wirtschaftung hat sich meistens sehr rasch in die neue Arbeit
gefunden und Vorbildliches geleistet. Es sei hierzu an Einzelheiten
folgendes ermähnt:
Die W u r st f a b r i k a t i o n hat sich bisweilen spezialisiert.
Neben guten Fleischwurstsorten hat man besonders preiswerte ein
fachere Würste ans billigerem Wurstgut hergestellt, die ausschließlich
Minderbemittelten vorbehalten blieben (z. B. Straßburg).
Vielfach hat inan mit Erfolg sich bemüht, Streich fette
zur Behebung des Fett- und Brotaufstrichinangels aus den
Schlachtungen herauszuschlagen, indem man fette Teile des Schweins
durch Ausschmelzen auf Schmalzersatz verarbeitete (Mainz, Magde
burg).
In zahlreichen Fällen haben die Städte sich der Entfettung
der Knochen angenommen und hieraus Speisefette neben
technischen Fetten erzeugt, ein Verfahren, das der Kriegsanüschuß
für L)le und Fette durch Belastung von 50 v. H. der an sich für die
Margarineerzeugung beschlagnahmten Fetterzeugnisse zugunsten der
Städte besonders anerkannt hat. Mit der Entfettung der frischen
Knochen hat man häufig die Entfettung vorgelochter Knochen ver
bunden, die zu diesem Zwecke mit besonderen Sammelorganisationen
aus den Haushaltungen, Gastwirtschaften, Kriegsküchen und der
gleichen herausgeholt werden. Letzteres Verfahren, das ebenfalls
wertvolle Fette gewinnt, verdiente noch viel weitere Verbreitung. Es
fallen hierbei naturgemäß auch noch technische Fette, Futtermehle
und schließlich zu Düngemitteln verwendbare Abfülle ab.
Bei der vorersichtlichen Betrachtung ist die Anliefe r n n g
des genügenden lebenden Viehes stets als selbstverständlich voraus
gesetzt worden. Diese ist keine kommunale Ausgabe, sondern gehört
in das Tätigkeitsgebiet der staatlichen Viehaufbringungsstellen, die
besondere Betrachtung in diesen Heften (Heft 10 der „Beiträge zur
Kriegswirtschaft") gefunden haben. Es bleibt nur zu betonen, daß
der verteilende Kommunalverband als rein empfangender Teil auf
sie keinen Einfluß besitzt. Geringe Ausnahmen hiervon bieten —