Full text: Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft

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schäften) sich meistens willig in den Dienst der großen kommunalen 
Ausgaben gestellt haben und durch entsprechende Erziehung ihrer Mit 
glieder, ebenso auch durch eigene Zentralisierung des Schlacht- und 
Wurstcreibctriebes, das Menschenmögliche geleistet haben. Sie haben 
damit vielen großen Kommunen die ihnen völlig neue Riesenaufgabe 
wesentlich erleichtert. 
Die in dieser Weise vielfach geschaffene städtische Fiel s chbe - 
wirtschaftung hat sich meistens sehr rasch in die neue Arbeit 
gefunden und Vorbildliches geleistet. Es sei hierzu an Einzelheiten 
folgendes ermähnt: 
Die W u r st f a b r i k a t i o n hat sich bisweilen spezialisiert. 
Neben guten Fleischwurstsorten hat man besonders preiswerte ein 
fachere Würste ans billigerem Wurstgut hergestellt, die ausschließlich 
Minderbemittelten vorbehalten blieben (z. B. Straßburg). 
Vielfach hat inan mit Erfolg sich bemüht, Streich fette 
zur Behebung des Fett- und Brotaufstrichinangels aus den 
Schlachtungen herauszuschlagen, indem man fette Teile des Schweins 
durch Ausschmelzen auf Schmalzersatz verarbeitete (Mainz, Magde 
burg). 
In zahlreichen Fällen haben die Städte sich der Entfettung 
der Knochen angenommen und hieraus Speisefette neben 
technischen Fetten erzeugt, ein Verfahren, das der Kriegsanüschuß 
für L)le und Fette durch Belastung von 50 v. H. der an sich für die 
Margarineerzeugung beschlagnahmten Fetterzeugnisse zugunsten der 
Städte besonders anerkannt hat. Mit der Entfettung der frischen 
Knochen hat man häufig die Entfettung vorgelochter Knochen ver 
bunden, die zu diesem Zwecke mit besonderen Sammelorganisationen 
aus den Haushaltungen, Gastwirtschaften, Kriegsküchen und der 
gleichen herausgeholt werden. Letzteres Verfahren, das ebenfalls 
wertvolle Fette gewinnt, verdiente noch viel weitere Verbreitung. Es 
fallen hierbei naturgemäß auch noch technische Fette, Futtermehle 
und schließlich zu Düngemitteln verwendbare Abfülle ab. 
Bei der vorersichtlichen Betrachtung ist die Anliefe r n n g 
des genügenden lebenden Viehes stets als selbstverständlich voraus 
gesetzt worden. Diese ist keine kommunale Ausgabe, sondern gehört 
in das Tätigkeitsgebiet der staatlichen Viehaufbringungsstellen, die 
besondere Betrachtung in diesen Heften (Heft 10 der „Beiträge zur 
Kriegswirtschaft") gefunden haben. Es bleibt nur zu betonen, daß 
der verteilende Kommunalverband als rein empfangender Teil auf 
sie keinen Einfluß besitzt. Geringe Ausnahmen hiervon bieten —
	        
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