außer beim viehreichen ländlichen Bezirke, der sich selbst versorgt
in den Städten nur zwei Möglichkeiten.
Die eine ist die c i g e ne N i c h h a l t u n g. Für sie kommen
insbesondere städtische Güter in Frage, wie sie die meisten deutschen
Großstädte besitzen. Städtisches Vieh wird den Kommunen in An
rechnung ans ihre Schlachtungszisfer belassen. Nur pflegen die
Mengen aus eigener Viehwirtschaft im Vergleich zum Bedarf nicht er
heblich zu sein. Viele Städte haben im Kriege dem mindestens hin
sichtlich der Schweine abzuhelfen gesucht und mehr oder weniger große
Schweinemnstanstalten angelegt. Hierzu führte sie nicht nur der
Fleischbedarf, sondern auch die Überlegung, daß in den Großstädten
unendliche Futterwerte, nämlich die städtischen K ü ch e n a b f ä l l e,
in den Müll und die Asche zu wandern und dort nutzlos zu verfaulen
pflegen. Allein mit den Küchenabfällen der städtischen Kranken- und
dcrgl. Anstalten, Massenspeisungen usw. konnten meistens beträchtliche
Mengen von Schweinen gemästet werden. Das ließ sich steigern
durch Sammlung der Küchenabfälle aus den Privathäusern, die heute
teils im Wege freiwilliger Sammelorganisation, teils auf Grund
besonderer Polizeiverordnungen häufig betrieben wird. Auch in den
Beseitigungsanstalten (Kadaver-Verwertungsanstalten, Abdeckereien)
der Städte werden hochwertige Fleischfnttermehle zu Mastzwecken
"zeugt.
Die andere Möglichkeit städtischer Viehzufuhr böten die so
genannten S ch w eine m a st v e r t r ä g e. Der Staat verteilt das
shm zur Verfügung stehende beschlagnahmte Mastfutter durch be-
wudere Mästungsorganisationen, indem er diese gegen Hergäbe von
Futter mit Viehhaltern besondere Mästungsverträge abschließen
"ißt. Hiermit wurden und werden vorweg und in der Hauptsache
oie Schweine für den Heeresbedarf sichergestellt. Es sind aber auch
den Städten Lieferungen solcher Vertragsschweine zugeführt worden,
solange genügendes Futter vorhanden war, was seit einiger Zeit (ge
schrieben im Juli 1917) nicht mehr der Fall ist. Die Städte selbst
haben ihrerseits eigene Futtermittel verwendet, um mit Organisa
tionen ober Meistern solche Schweinelieferungsverträge zu schließen.
Die Lieferung der Tiere konnte für die Städte aus naheliegenden
Gründen keine Vermehrung der Biehanfuhr bedeuten, sondern mußte
ebenfalls auf die zugelassene Schlachtungsziffer verrechnet werden,
was nicht immer genügend gewürdigt worden ist. Immerhin brachte
sie den Städten sichere Anfuhren und wohlausgemästete Tiere, und
cö ist zu bedauern, daß der Mangel an Verteilungsfutter bis auf
weiteres den Abschluß weiterer derartiger Verträge unmöglich macht.