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die Getreidepreise in die Höhe gingen, stiegen bald auch die Pachtpreise
um das Dreifache.
Von den Getreidepreisen hängt folglich die Höhe der Grundrente
ab, und nicht umgekehrt; nicht die Grundrente wirkt auf die
Höhe der Getreidepreise ein. Wodurch aber werden die Getreidepreise
auf das Dreifache.
Durch die Produktionskosten bei den ungünstigsten Bedingungen,
d. h. nicht durch die Produktionsbedingungen auf dem
ärmeren Boden, sondern durch den letzten Kapitalaufwand beim
inlensiven Betrieb. Denn die ärmeren Böden werden nur dann
bestellt, wenn die Arbeit dort produktiver ist als der letzte Arbeitsaufwand
auf dem fruchtbaren Boden.
Unsere Analyse der Entstehung der Grundrente haben wir
unter der Voraussetzung gemacht, daß der Boden von einem
Pächter bestellt wird. In Wirklichkeit gehört in Amerika wie
in Europa der größte Teil des Bodens den Landwirten selber. Aber
diese Tatsache ändert unsere Schlußfolgerungen nicht. Statt dem
Grundeigentümer fällt die Rente den Landwirten zu. Es ist aber
verkehrt, anzunehmen, daß sich der amerikanische Farmer im
Gegensatz zu dem europäischen mit dem gewöhnlichen Unternehmergewinn
begnügt; der amerikanische Farmer strebt ebenso
wie der europäische Landwirt danach, den normalen Gewinn und
die Grundrente einzuheimsen.
Die Grundrente bildet sich folglich nicht deshalb, weil der
Boden zum Privateigentum geworden ist, sondern umgekehrt: der
Boden ist zum Privateigentum geworden, weil er anfing, eine Rente
abzuwerfen. Denn in der kapitalistischen Wirtschaftsordnung
hat das Eigentumsrecht an Grund und Boden allein und für sich
keine Bedeutung, wenn daraus keine Rente zu erzielen ist. Deshalb
wird auch der Boden okkupiert, sobald er anfängt, eine Rente
zu liefern.
VIL
Unsere Ausführungen erlauben uns, eine kurze Schlußbetrachtung
über die Entwicklung der Volkswirtschaft anzustellen.
In dem Maße, wie die Bevölkerung, insbesondere die indu-