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Altertum die Oikenwirtschaft der Großgrundbesitzer, mit unfreier
Arbeit. Auf den ländlichen Gütern der reichen Römer gab es unfreie
Müller, Köche, Bäcker, Schmiede, Zimmerleute, Ziegelbrenner,
verschiedene Weber, Walker, Schneider; außerdem in deren
städtischen Häusern: außer zahlreicher Dienerschaft noch Färber,
Vergolder, Zimmerleute, Weber, Bäcker, Walker, Schneider,
Schuhmacher, Juweliere, Goldschmiede, Maurer, Tischler, Dachdecker,
Spiegelmacher, Zeitungsschreiber usw.*) Ebenso treffen
wir im Mittelalter große Wirtschaften an, wie beispielsweise im
Kloster von St. Gallen des 8. Jahrhunderts**).
In einigen Klöstern des 12. Jahrhunderts gab es unter anderen:
Köche, Gerber, Fleischer, Weber, Schuhmacher, Kürschner, Böttcher,
Maler, Bäcker und Schmiede. Den reichen Großgrundbesitzern
standen also verschiedenartige Handwerker zu Diensten
und sie konnten also alle ihre Bedürfnisse befriedigen. Sogar für
qualifizierte Arbeit gab es unter den Hausknechten spezielle Handwerker.***)
Allmählich beginnen die Handwerker mit der Zunahme
der Spezialisierung ihrer Arbeit sich in solchen Punkten
(Städten) zu konzentrieren, wo sie gleichzeitig für mehrere Gemeinden
und Herren arbeiten können, wobei sie ihre Erzeugnisse
gegen die Produkte der Landwirtschaft austauschen. So entsteht
die Ray on Wirtschaft: die umliegenden Dörfer und die Stadt sind
jetzt miteinander wirtschaftlich verbunden, wie einst einzelne
Dörfer oder Gemeinden. Ein großer Teil der Bevölkerung hat
sich von der Landwirtschaft losgerissen und beschäftigt sich entweder
überhaupt mit keiner produktiven Arbeit mehr, oder nur
mit Gewerbearbeiten und Handel. Die Neueinteilung der Produktivkräfte
äußert sich also nicht nur in der Ausscheidung des
Gewerbes und der Abwanderung der Handwerker nach den
*) Ed. Meyer hat meiner Ansicht nach recht, wenn er mit Rodbertus
im Gegensatz zu Bücher die Oikenwirtschaft nicht als isolierte Naturalwirtschaft
betrachtet. Die Griechen und Römer kannten schon einen
entwickelten Warentausch. Siehe Ed. Meyer, Die wirtschaftliche Entwicklung
des Altertums, Jena 1895.
**) Von Inama-Sternegg, Grosse Grundherrschaften in Deutschland,
1848, S. 78.
***) Ebenda, S. 79.