Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Abschn. 18. Einlage von Pachtzinsen. 
79 
Hätte Dionysia ein Korngiro besessen, so würde sie die jähr 
lichen Pachtzinsen nicht auf der Dorftenne entgegengenoramen haben. 
Das obige Wort 8ága hat an dieser Stelle auch keineswegs mit dem 
Girowesen etwas zu tun; das Gega bedeutet hier kein Guthaben 
gegenüber dem Staatsspeicher, sondern ein Guthaben gegen 
über der Yerpächterin. Der Pächter hat dadurch, daß er an 
Stelle der Dionysia die Steuern zahlt, einen Betrag in Höhe dieser 
Steuern gegenüber der Yerpächterin „gut“. Dieses „gut“ über 
gibt er ihr (tbv Géga dnoboTuu), was nur bildlich, oder auch so 
verstanden werden kann, daß er ihr die Steuerquittungen aus 
händigt. Die Yerpächterin rechnet ihm sodann diesen Betrag 
zurück 1 (napabexogévriç), und zwar Zug um Zug (gidç avxi gidç), 
d. h. die Höhe der Rückrechnung stimmt mit der Höhe der Steuer 
quittung für jede Jahreszahlung genau überein. Der Pächter zahlt 
also einen um den Steuerbetrag verringerten Pachtzins ; und dieser 
verringerte Pachtzins wird durch die weiterhin folgenden Worte 
là òè Xo ITT à Tüùv èKqpopíujv gekennzeichnet. 
Als letztes Beispiel ^ für eine Girozahlung möge noch P. Oxy. 
III 640 (um 120 n. Chr.) folgen; hier haben wir wieder Zins 
zahlung im Girowege. Die Urkunde, ein Ackerpachtvertrag, 
schließt mit den Worten: 
peipeÍTUJ ó pepicrGuJiuévoç ÓTrèp toû |Lie|uiô'9ujKÓT(oç) eiç 
TÒ òri(|uó(Tiov) TÒ kut’ ëxoç àTTÓxaKx[o]v Kai duo xúúv 
TrpoKei|Liévuuv xfjç TrpoxPncreujç nupoO dpxdßag òéKa ÒKXibi xô» 
pèv èvecrxújxi êxei dpxdßa? Trévxe, xô) òè icnóvxi Ixei dpxdßag 
ÒéKa xpeíç, div Tiávxuiv Kax’ èxoç òóidei xôi pepicrGujKÓxi 
xò Gépa KaGapòv àrrò ixáffnÇ banávqç kxX. 
Zu deutsch: „der Pächter soll auf das Girokonto (uirép) des 
Yerpächters in den Staatsspeicher den für das Jahr vereinbarten 
Pachtzins einliefern; ferner soll er von den oben erwähnten als 
Yorschuß^ erhaltenen 18 Artaben Weizen im laufenden Jahre 5 
Artaben und im kommenden Jahre 13 Artaben zurückzahlen. Alle 
Strick- oder Halftergeld, Schlüssel- oder Herdgeld. Die OTCovbri wie das 
Hi<J0ujTiKÓv wäre demnach eine „Pächtergabe“ oder ein „Pächtergeschenk“. 
Vgl. die Erläuterungen von Wilcken, Archiv V S. 253 f. 
* Wenger, Stellvertretung S. 77, erklärt das irapabéxeoGai durch „rück 
vergüten“. Es wird aber die Übersetzung „zurückrechnen“, „zugute rechnen', 
richtiger sein; vgl. noch P. Teb. II 374, 19 (131 n. Chr.) : éàv bé ti -irpòç üßpoxoy 
TèvT]Tat, irapabeKOhcreTaí poi tò ¿Kqpópiov. 
* Die Beispiele lassen sich aus den Urkunden leicht vermehren. 
® Wahrscheinlich Saatvorschuß.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.