Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil  II.  Korn-Giroverkehr.

Ferner  für  andere  Dörfer,  und  zwar:
von  KÓTOiKoi  aus  'lepa  Zeouiípou^  2^/2  Art.  Weizen
von  KctToiKOi  aus  KepKeffouxouv  Kujpri  ....  3  „  „
Mehr  beim  Abschlüsse  Vi  „  „
macht  zusammen  für  andere  Dörfer  .  .  .  .  5^/2  Art.  Weizen
nebst  der  besonderen  Zahlung  Art  Weizen“
Die  Einnahmen  werden  also  vorstehend  wie  folgt  zergliedert  :
1.  Kapavíòoç,  d.  h.  von  Steuerzahlern,  die  in  Karanis  ansässig
sind,  daher  in  der  Hebeliste  von  Karanis  stehen,  außerdem ­
  aber  auch  in  Karanis  sich  aufhalten  und  ihre
Steuern  daselbst  bezahlen,
a)  d.  h.  von  den  unter  1  genannten  Steuerzahlern ­
  solche,  die  der  Genossenschaft  der  btipoaioi
TEuupToi  angehören,  254  Artaben,
b)  K(aT)oi(KiJuv),  d.  h.  von  den  unter  1  genannten  Steuerzahlern ­
  solche,  die  der  Genossenschaft  der  kútoikoi
angehören,  46  Artaben.
2.  i)iT{èp)  tOùv  dXXujv  kuj(|lIüüv),  und  zwar:
A.  'lep(âç)  leounpou
a)  òrmoffíujv  leer,
b)  K(aT)oi(KiJuv)  2V2  Artaben,
B.  K€pK{€croúxuív)  Kibpn
a)  òriMocríujv  leer,
b)  K(aT)oi(Kiuv)  3  Artaben.
Hierauf  folgen  im  Texte  noch  kleine  Einnahmen  birèp  qpiXav-Gpdüwou
  u.  dgl.,  sowie  die  Aufrechnung  zum  vorhergehenden  Monatsberichte. ­
  Alsdann  werden  die  Ausgaben  an  Saatdarlehen  für  denselben
Monat  Choiak  aufgeführt,  aus  denen  wir  übrigens  ersehen,  daß  die
Staatsspeicher,  gleichwie  sie  für  andere  Staatsspeicher  die  Einnahmen ­
  übernahmen,  so  auch  die  Ausgaben  an  Saatdarlehen.
In  vorstehender  Urkunde  sind  also  die  Katöken  nach  drei
verschiedenen  Gruppen  aufgeführt,  nämlich:
1  b  :  solche  Katöken,  die  in  der  Hebeliste  von  Karanis  stehen
und  in  Karanis  wohnen;  von  ihnen  konnten  die  Steuern*
unmittelbar  eingezogen  werden.
*  Nach  BGU.  835,  22.
*  Der  Ausdruck  „Steuern“  möge  der  Kürze  halber  alle  Abgaben  vom
Grund  und  Boden  umfassen,  darunter  den  Grundzins  der  Katöken.
            
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