Abschn. 22. Fernverkehr der Steuererheber.
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2 A b : solche Katöken, die in der Hebeliste von 'lepa leouq-
pou stehen, die aber im Dorfe Karanis wohnen; von ihnen
muß der Erheber des Dorfes Karanis an Stelle desjenigen
in 'lepa Zeouiípou die Steuern einziehen.
2 B b : solche Katöken, die in der Hebeliste von Kepxeuoúxujv
Kiúpri stehen, die aber im Dorfe Karanis wohnen; von
ihnen muß der Erheber des Dorfes Karanis an Stelle des
jenigen in KepKCffouxtuv Kióiiq die Steuern einziehen.
Die unter 2 eingezogenen Steuern sind die für fremde
Hebebezirke eingezogenen Steuern; sie fehlen im Steuer-Ist
dieser fremden Bezirke, während sie im Steuer-Ist von Karanis
zuviel vorhanden sind. Durch die in der Gau-Rechenkammer
bei der Nachprüfung bewirkte Gegenrechnung erfolgt der buch
mäßige Ausgleich.
Zum Zwecke dieses buchmäßigen Ausgleiches werden bei
der Gau-Rechenkammer auf Grund der hier zusammenlaufenden
Monatsberichte der verschiedenen Staatsspeicher Haupt-Zu
sammenstellungen gefertigt. Ein Beispiel hierfür ist P. Fay. 86
(2. Jabrh. n. Chr.). Die Herausgeber halten die Urkunde für einen
„account of a sitologus“. Rostowzew (Archiv III S. 217) „für etwas
den prjviaîoi èv KeçaXeiip ähnliches“; es ist aber zu berücksichtigen,
daß die Urkunde nicht bei einem Staatsspeicher aufgestellt worden
sein kann, weil verschiedene Staatsspeicher in größerer Zahl
erscheinen. Deshalb kann die Aufstellung nur bei einer Behörde
erfolgt sein, die über den Staatsspeichem steht und eine größere
Anzahl von Staatsspeichern zu beaufsichtigen hat. Offenbar ist
die Aufstellung in der Rechenkammer des ßacnXiKo? ypap-
paxeúç zu Arsinoe angefertigt worden. Um recht deutlich zu
zeigen, daß der buchmäßige Ausgleich bei der Rechenkammer des
Gaues an der Hand von Hauptübersichten erfolgt, die in der
Rechenkammer gefertigt werden, bringe ich nachstehend den
Text von P. Fay. 86 in Form einer Spaltenübersicht.
Die genannte Urkunde enthält Einnahmen verschiedener
Staatsspeicher für den Monat Phaophi eines nicht näher be
kannten Kalenderjahres 3. Die Einnahmen beziehen sich auf das
Etatsjahr 2. In Z. 26 folgt noch eine einzelne Nachtragszahlung
für das Etatsjahr 1. Die Staatsspeicher liegen alle in der Westecke
der OepiUTou pepíç. Eine Ausnahme macht das Dorf Oxyrhyncha
in der TToXépujvoç pepíç (Z. 22—25).