Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Abschn. 22. Fernverkehr der Steuererheber. 
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2 A b : solche Katöken, die in der Hebeliste von 'lepa leouq- 
pou stehen, die aber im Dorfe Karanis wohnen; von ihnen 
muß der Erheber des Dorfes Karanis an Stelle desjenigen 
in 'lepa Zeouiípou die Steuern einziehen. 
2 B b : solche Katöken, die in der Hebeliste von Kepxeuoúxujv 
Kiúpri stehen, die aber im Dorfe Karanis wohnen; von 
ihnen muß der Erheber des Dorfes Karanis an Stelle des 
jenigen in KepKCffouxtuv Kióiiq die Steuern einziehen. 
Die unter 2 eingezogenen Steuern sind die für fremde 
Hebebezirke eingezogenen Steuern; sie fehlen im Steuer-Ist 
dieser fremden Bezirke, während sie im Steuer-Ist von Karanis 
zuviel vorhanden sind. Durch die in der Gau-Rechenkammer 
bei der Nachprüfung bewirkte Gegenrechnung erfolgt der buch 
mäßige Ausgleich. 
Zum Zwecke dieses buchmäßigen Ausgleiches werden bei 
der Gau-Rechenkammer auf Grund der hier zusammenlaufenden 
Monatsberichte der verschiedenen Staatsspeicher Haupt-Zu 
sammenstellungen gefertigt. Ein Beispiel hierfür ist P. Fay. 86 
(2. Jabrh. n. Chr.). Die Herausgeber halten die Urkunde für einen 
„account of a sitologus“. Rostowzew (Archiv III S. 217) „für etwas 
den prjviaîoi èv KeçaXeiip ähnliches“; es ist aber zu berücksichtigen, 
daß die Urkunde nicht bei einem Staatsspeicher aufgestellt worden 
sein kann, weil verschiedene Staatsspeicher in größerer Zahl 
erscheinen. Deshalb kann die Aufstellung nur bei einer Behörde 
erfolgt sein, die über den Staatsspeichem steht und eine größere 
Anzahl von Staatsspeichern zu beaufsichtigen hat. Offenbar ist 
die Aufstellung in der Rechenkammer des ßacnXiKo? ypap- 
paxeúç zu Arsinoe angefertigt worden. Um recht deutlich zu 
zeigen, daß der buchmäßige Ausgleich bei der Rechenkammer des 
Gaues an der Hand von Hauptübersichten erfolgt, die in der 
Rechenkammer gefertigt werden, bringe ich nachstehend den 
Text von P. Fay. 86 in Form einer Spaltenübersicht. 
Die genannte Urkunde enthält Einnahmen verschiedener 
Staatsspeicher für den Monat Phaophi eines nicht näher be 
kannten Kalenderjahres 3. Die Einnahmen beziehen sich auf das 
Etatsjahr 2. In Z. 26 folgt noch eine einzelne Nachtragszahlung 
für das Etatsjahr 1. Die Staatsspeicher liegen alle in der Westecke 
der OepiUTou pepíç. Eine Ausnahme macht das Dorf Oxyrhyncha 
in der TToXépujvoç pepíç (Z. 22—25).
	        
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