Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Abschn. 23. Fernverkehr der Privatleute. 
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Speicher in B. Der Staatsspeicher in B weist diese auswärtigen Ein 
nahmen in getrennter Buchführung nach; in den Monatsberichten 
an die Gau-Kechenkammer wird dieselbe Trennung aufrecht er 
halten. Die Trennung verschwindet in der Gau-Rechenkammer 
durch buchmäßigen Ausgleich, soweit es sich um Gegenrechnungen 
innerhalb desselben Gaues handelt. Sollten auch Gegenrech 
nungen zwischen Staatsspeichem verschiedener Gaue zulässig 
gewesen sein, so könnte in solchen EaUen ein Ausgleich nur 
in der Landes-Rechenkammer zu Alexandreia vorgenommen 
worden sein. 
Abschnitt 23. 
Fernverkehr der Privatleute. 
Der Giro-Fernverkehr der Privatleute ist von dem Giro-Fern 
verkehre der Steuererheber (Abschn. 22) grundverschieden : die Steuer 
erheber unterhalten den Fernverkehr zwecks Einziehung von 
Getreidesummen, die Privatleute dagegen zwecks Auszahlung von 
Getreidesummen. In dem einen Falle wird daher eine Forderungs 
liste nach dem Femorte gesandt, in dem anderen Falle dagegen 
ein Auftrag zur Zahlungsleistung. Ein solcher Auftrag zur 
Auszahlung kann aber unmöglich durch den privaten Girokunden 
in A eigenhändig ausgeschrieben und an den Staatsspeicher in 
B gesandt worden sein, da der Privatmann in A dem Staatsspeicher 
in B nicht bekannt ist; vielmehr ist die Ausfertigung des Fern 
auftrages Sache des Staatsspeichers in A. Zum Unterschiede von 
demjenigen Scheck, den der Privatmann in A für den Bereich 
seines Staatsspeichers in A auszustellen berechtigt ist, kann man 
den Fernauftrag des Staatsspeichers in A an denjenigen in B 
als Dienstscheck bezeichnen. 
Dieser Fernverkehr ähnelt unserem heutigen Postanweisungs 
verfahren. Daß man mit seiner Hülfe Ackerfrüchte übermitteln konnte, 
war besonders für Grundbesitzer wertvoll. Es konnte ein Grund 
besitzer, der in Arsinoe ansässig war und sich dort ständig auf 
hielt, aber verpachtete Besitzungen in Euheraereia, Bakchias usw. 
hatte, die von seinen Pächtern daselbst als Pachtzins bei den ver 
schiedenen Dorf-Staatsspeichem eingezahlten Weizenmengen in Arsi 
noe in Empfang nehmen oder auf seinem Guthabenkonto in Arsinoe 
solange stehen lassen, bis die angesammelte Menge groß genug war, 
nm sie im großen an einen Händler zu verkaufen oder selber nach 
einem Nilhafen bezw. nach Alexandreia zu verfrachten. Der Grund-
	        
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