Abschn. 23. Fernverkehr der Privatleute.
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Speicher in B. Der Staatsspeicher in B weist diese auswärtigen Ein
nahmen in getrennter Buchführung nach; in den Monatsberichten
an die Gau-Kechenkammer wird dieselbe Trennung aufrecht er
halten. Die Trennung verschwindet in der Gau-Rechenkammer
durch buchmäßigen Ausgleich, soweit es sich um Gegenrechnungen
innerhalb desselben Gaues handelt. Sollten auch Gegenrech
nungen zwischen Staatsspeichem verschiedener Gaue zulässig
gewesen sein, so könnte in solchen EaUen ein Ausgleich nur
in der Landes-Rechenkammer zu Alexandreia vorgenommen
worden sein.
Abschnitt 23.
Fernverkehr der Privatleute.
Der Giro-Fernverkehr der Privatleute ist von dem Giro-Fern
verkehre der Steuererheber (Abschn. 22) grundverschieden : die Steuer
erheber unterhalten den Fernverkehr zwecks Einziehung von
Getreidesummen, die Privatleute dagegen zwecks Auszahlung von
Getreidesummen. In dem einen Falle wird daher eine Forderungs
liste nach dem Femorte gesandt, in dem anderen Falle dagegen
ein Auftrag zur Zahlungsleistung. Ein solcher Auftrag zur
Auszahlung kann aber unmöglich durch den privaten Girokunden
in A eigenhändig ausgeschrieben und an den Staatsspeicher in
B gesandt worden sein, da der Privatmann in A dem Staatsspeicher
in B nicht bekannt ist; vielmehr ist die Ausfertigung des Fern
auftrages Sache des Staatsspeichers in A. Zum Unterschiede von
demjenigen Scheck, den der Privatmann in A für den Bereich
seines Staatsspeichers in A auszustellen berechtigt ist, kann man
den Fernauftrag des Staatsspeichers in A an denjenigen in B
als Dienstscheck bezeichnen.
Dieser Fernverkehr ähnelt unserem heutigen Postanweisungs
verfahren. Daß man mit seiner Hülfe Ackerfrüchte übermitteln konnte,
war besonders für Grundbesitzer wertvoll. Es konnte ein Grund
besitzer, der in Arsinoe ansässig war und sich dort ständig auf
hielt, aber verpachtete Besitzungen in Euheraereia, Bakchias usw.
hatte, die von seinen Pächtern daselbst als Pachtzins bei den ver
schiedenen Dorf-Staatsspeichem eingezahlten Weizenmengen in Arsi
noe in Empfang nehmen oder auf seinem Guthabenkonto in Arsinoe
solange stehen lassen, bis die angesammelte Menge groß genug war,
nm sie im großen an einen Händler zu verkaufen oder selber nach
einem Nilhafen bezw. nach Alexandreia zu verfrachten. Der Grund-