Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil  II.  Kom-Giroverkehr.

(2.  Hand)  Macht  zusammen;  nach  Tlethmis  für  Heliodoros  und
Matys  VI2  1/4  Artabe,  nach  Tachoi  für  Tisois-Eudaimonis  1  Artabe“.
Eine  offene  Frage  bleibt  es,  ob  Ammonion  ein  Girokonto
beim  Staatsspeicher  in  Tochnubis  hatte,  oder  ob  er  als  Nicht-Girokunde ­
  die  Einzahlung  durch  körperliche  Einlieferung  des  Getreides
bewirkte;  im  letzteren  Falle  mögen  die  Empfänger  in  Tlethmis
und  Tachoi  Girokunden  gewesen  sein.  Es  ist  aber  die  Möglichkeit
nicht  unbedingt  ausgeschlossen,  daß  beim  Fernverkehre  Zahlungsübermittelungen ­
  durch  die  Staatsspeicher  auch  dann  ausgeführt
werden  konnten,  wenn  weder  der  Einzahler  in  dem  einen  Orte,
noch  der  Empfänger  in  dem  anderen  Orte  Girokonten  besaßen  ;  nur
müßte  in  diesem  Falle  die  Ein-  und  Auszahlung  stets  körperlich
vor  sich  gehen.  Für  das  Vorhandensein  einer  solchen  Einrichtung
bieten  aber  die  Urkunden  keinerlei  Beweise.  Immerhin  scheint
es  angebracht  zu  sein,  wenigstens  auf  die  Möglichkeit  eines  solchen,
übrigens  sehr  nahe  liegenden  Verfahrens  hinzuweisen.
P.  Fay.  16  (1.  Jahrh.  v.  Ohr.)  scheint  mir  ein  Dienstscheck
zu  sein,  mittelst  dessen  der  erste  Staatsspeicher  die  Giro-Einzahlung
  an  den  zweiten  Staatsspeicher  überweist.  Der
Text  lautet:
TTioXeiLiaîoç  TpajiipaTeùç  TTToXejLiaí[uji]  ctitoXótuji  Aùto-ÒÍKTiç
  xcúpcw.  MéxpníTov  TTocreiòmvíiJui  Aiòúpou  órrèp  'Hpa-KXeíòou
  ToO  Znvoßiou  èKq)ópiov  ou  TeTeiúpTnK€v  aÒToO  KXf|pou
Trepi  [KJepKencTiv  tnç  TToX(é|aiJuvoç)  rrupoO  bpó(iauj)  recraapá-Kovxa
  Trévxe,  Y(ívovxai)  (irupoO)  òpó(|mu)  pe.  (’’Exouç)  o,  TTaOvi  i0.
Auf  der  Rückseite  :  (2.  H.)  Zíxou  puTTap[o]ú.
Zunächst  ist  es  klar,  daß  das  áxcpópiov  hier  Privatpachtzins ­
  ist,  den  Herakleides  als  Pächter  an  Poseidonios  als  Grundbesitzer ­
  zu  zahlen  hat.  Die  Zahlung  soll  durch  den  Staatsspeicher
in  Aúxoóíkt)  der  Oepiaxou  pepíç  geschehen,  mithin  handelt  es  sich
um  Girozahlung.  Der  Pächter  sitzt  in  KepKefiffiç  der  TToXépoivoç
pepíç^,  woselbst  er  einen  Acker  des  Poseidonios  bewirtschaftet.
Poseidonios  aber  wohnt  nicht  in  KepKcncrtç,  sondern  in  Aòxoòíkti,
darum  geschieht  die  Überweisung  des  Pachtzinses  nach  Aúxoòíkh-Der
  Pächter  ist  Giroguthaber  des  Staatsspeichers  in  Kerkeesis,  der
Grundbesitzer  Giroguthaber  des  Staatsspeichers  in  Autodike.  Die
Zinszahlung  erfolgt  im  Monate  Payni,  also  unmittelbar  nach  der
*  Beide  Dörfer  lagen  in  verschiedenen  Mepíòeç,  doch  anscheinend  nicht
allzuweit  von  der  gemeinsamen  Grenze.
            
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