Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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K  S  lL

Abschn.  25.  Nebenkosten  der  Girozahlung.  113

Lagerraum  schaffen.  Hierfür  werden  Einzelgebühren  als  ííebenkosten ­
  zum  eingelieferten  Getreide  erhoben.  Von  diesen  Nebenkosten ­
  (Beikosten)  kennen  wir:
1.  (TixoXoTiKÓv^  wahrscheinlich  eine  Gebühr  für  die  Mühewaltung ­
  des  (TitoXótoç2;  vgl.  unten  S.  114,
2.  (TiToiLieTpiKÓv^,  die  Weizen-Meßgebühr.
3.  KaSápffeujç^,  eine  Gebühr  für  Reinigen®  des  Getreides
von  groben  Fremdkörpern.
4.  KocTKiveuTiKÓv®,  eine  Gebühr  für  Durchsieben  des  Getreides ­
  zur  Entfernung  feiner  Fremdkörper,  insbesondere  des  Sandes.
Es  scheint,  daß  man  die  vorgenannten  Nebenkosten  ganz
oder  teilweise,  vielleicht  auch  noch  andere  Gebühren,  unter  dem
Sammelnamen  *7Tpoff|LieTpoij)Lieva”^  zusammenfaßte.  Die  Höhe
der  Nebenkosten  schwankt  sehr*;  selbst  innerhalb  einer  und  derselben ­
  Urkunde,  z.  B.  in  P.  Lond.  HI  S.  89  Nr.  900  (1.  Jahrh.  n.  Ohr.),
ist  ein  Schwanken  bemerkbar.
Die  TTpoupeTpoopeva  sind  zahlbar  seitens  desjenigen,  der  die
Mühewaltung  des  Speichers  veranlaßt.  Wer  also  Getreidesteuern
körperlich  einzahlt,  hat  die  TrpoupeTpoújueva  zu  entrichten.  Zahlt
jedoch  ein  Giroguthaber  seine  Getreidesteuern  durch  Wegschreiben ­
  von  seinem  Konto  ein,  so  können  die  irpocrjuerpoóiLieva
nicht  erhoben  worden  sein,  weil  diese  Abgaben  bereits  früher
einmal,  als  die  nämlichen  Getreidemassen  körperlich  eingezahlt
wurden,  entrichtet  worden  sind.  Macht  ein  Giroguthaber  eine
Girozahlung  an  einen  anderen  Giroguthaber,  so  werden  die  TtpocrpexpoúiLieva
  ebenfalls  nicht  entrichtet  worden  sein.  Wahrscheinlich
aber  mußte  in  solchem  Falle  eine  Giro-Umschreibegebühr  gezahlt

‘  P.  Oxy.  IV  740,  22  u.  ö.  (um  200  n.  Chr.).
*  Grenfell  und  Hunt,  P.  Oxy.  IV  744,  22  Anm.,  denken  an  ein  Dienstgeschenk ­
  für  die  öiToXöyoi.
3  P.  Hib.  I  HO,  14  (um  270  v.  Chr.);  P.  Teb.  II  520  (um  15  n.  Chr.):
0iTUí|LiéTpou  ;  P.  Oxy.  IV  740,  25  (um  200  n.  Chr.).
*  Über  die  anderweitige  Bedeutung  der  xaGapà  péxpriuiç  s.  oben
S.  75  f.
®  P.  Petr.  Ill  129  a,  14;  vgl.  Mahaffy,  aaO.  S.  319;  P.  Teb.  I  72,  398  (um
114  V.  Chr.);  P.  Lond.  III  S.  138  Nr.  1225,  11  (um  70  n.  Chr.);  P.  Fay.  23a  Einl.
(2.  Jahrh.  n.  Chr.)  :  6  éirfi]  xfjç  xaGclpueiuç  toO  brunoaíou  irupoO.
»  P.  Petr.  Ill  129a,  15;  P.  Teb.  I  72,  398.
'  Über  diesen  Ausdruck  siehe  Grenfell  und  Hunt,  P,  Teb.  I  92,  9  Anm.;
Wilcken,  Ostraka  I  S.  289.
8  Grenfell  und  Hunt,  P.  Fay.  81,  11  Anm.;  Vitelli,  P.  Fior.  I  35,11  Anm.
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Preisigke,  Girowesen  im  griech,  Ägypten.
            
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