Abschn. 28. Scheck.
131
genannt wird. Während es in P. Oxy. HI 516 heißt: òiadieíXaie
’Attíuívi, und in P. Oxy. Ill 620 jedenfalls^ ebenso: „zahlet an
Demetrios“, und während diese beiden Männer auch diejenigen
sind, die den Scheck mit 'emiveTKa’ unterschreiben und zur Zah
lung vorweisen, lautet der Scheck P. Oxy. Ill 613 lediglich : òié-
crr(a\Kev) Aiotûç (dpiaßriv) u. Dieser Unterschied ist wesentlich:
die ersten beiden Schecks sind Namenschecks, der dritte Scheck
dagegen ist ein Inhaberscheck, also ein Scheck, der von Hand
zu Hand gegeben wurde, bis der letzte beliebige Inhaber ihn
zur Zahlung beim Staatsspeicher vorwies. Der letzte Inhaber war
hier OiXóHevoç; er unterschreibt den Scheck mit einer Formel,
die nicht lediglich, wie bei den Namenschecks, eine Vorzeige-
formel, sondern eine Anweisungsformel darstellt. Darin be
steht die zweite Sonderheit dieses Schecks. Der Namenscheck
trägt die Anweisungsformel bereits vollständig in sich, insofern
der Zahlungsempfänger ausdrücklich vom Aussteller benannt wird'^
im Inhaberscheck dagegen muß sich der bis dahin unbekannte
Zahlungsempfänger selber namhaft machen und zugleich die An
weisungsformel auf sich selber ausschreiben.
Der Scheckinhaber sagt: ‘òiócttiXóv poi tfiv èn’ôvôpaToç Aio-
TÛTOç ’A|lió<i>t(oç)’. Zu tiív ist dpiaßriv a zu ergänzen ; also : „weise
mir an (verabfolge mir) die eine Artabe unter dem Namen des
Diogas“. Diogas ist der Aussteller; der Staatsspeicher soll also
die Auszahlung durch Lastschrift unter dem Namen des Diogas
vornehmen, d. h. in demjenigen Konto oder auf demjenigen Blatte,
das in der Überschrift den Namen des Diogas als Oiroguthabers trägt.
Ob die Wendung òiéaioXKev statt des sonst üblichen òiadieíXaTe
ebenfalls ein Merkmal des Inhaberschecks ist, muß dahingestellt
bleiben. Das Xomóv besagt, daß die eine Artabe den Rest des Gut
habens darstellt; damit war das Guthaben erschöpft (vgl. S. 74).
Ist meine Erklärung dieser Urkunde richtig, so wäre damit
der Nachweis erbracht, daß es neben Namenschecks (auf nament
lich benannte Empfänger lautende Schecks) auch Inhaberschecks
gab. Die Inhaberschecks liefen von Hand zu Hand und ersetzten
bis zu einem gewissen Grade unser Papiergeld. Die Umlaufs
frist der Inhaberschecks wird, wie bei den Giroanweisungen (vgl.
S. 126), auf den Ausstellungsmonat beschränkt gewesen sein.
Über Dienstschecks vgl. oben S. 101 ff.
‘ Grenfell und Hunt bringen diese Urkunde nur im Auszuge, doch läßt
der Auszug erkennen, daß Demetrios im Scheck benannt war.
9*