Abschn. 30. Speicherbescheinigung.
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Da in diesem Ostrakon verschiedene Zahler^ vorhanden
sind, so entsteht jetzt die Frage, ob dasselbe an die Zahler als
Steuer-Giroquittung, oder an den Steuererheber als Steuer-
Giromeldung ausgehändigt worden sei. Es spricht vieles dafür,
die Frage in letzterem Sinne zu beantworten (vgl. oben S. 86).
Unmöglich aber ist es nicht, daß die drei Zahler îiachbarsleute
sind, welche irgend jemanden beauftragt haben, für sie die drei
kleinen Getreidehaufen zum Staatsspeicher zu schaffen und darüber
eine gemeinsame Quittung ausschreiben zu lassen; einer von
den dreien bewahrte nachher das Ostrakon bei sich auf. Vielleicht
sparte man auf diese Weise Schreibgebühren; die kleinen Haufen
lassen auf kleine Bauern schließen.
B. Privat-Girobescheinigung.
P. Oxy. in 614 (um 179 n. Ohr.) lautet:
AiecrTaX(ricrav) (irupoO) TeviÍM(aToç) xoO òi€X(0óvtoç)
10 (Itouç) AòpriXíujv ’Avxuuvívou Kai K[o]ppóòou Kaitrápiuv
xújv Kupimv òi(à) ai(xoXÓTUJv) ’Avu> xo7T(apxíaç) Oibaßeuug
xÓ7t(ujv) anò 0é)Li(axoç) 'HpaKXeíòou ’laiòihpou ’AítkXti-
TTiáòr) xô» Kai Eúòaípovi òi(à) Oeoòiúpou xoô Kai’Appiuviou
0é)a(axoç) (apxaßai) X, T(ívovxai) dpxaß(ai) xpiÓKOvxa. ’Ení-
paxoç ßoTi(005) creffri()aeíiu|Liai). KoX(Xnpaxoç) 0.
Hier bescheinigen die Speicherverwalter des Dorfes Oibcrßeuug
XÓTTOI in der oberen Toparchie an einem nicht genannten Tage
des Jahres 20, daß sie 30 Artaben Weizen des Jahrganges 19 von
dem Giroguthaben des Herakleides, Sohnes des Isidoros, wegge
schrieben und an Herakleides, genannt Eudaimon, gutgeschrieben
haben. Die Zahlung ist keine Steuerzahlung, sondern eine private
Zahlung. Das zweimalige Vorkommen des Wortes 0epa läßt darüber
keinen Zweifel, daß Girozahlung vorliegt, und zwar bedeutet ànò
0é()iaxoç) die Wegschrift vom Guthaben des Ausstellers, während
das zweite 0€p(axog) die Gutschrift auf das Konto des Giroempfängers
andeutet; daher ist keine körperliche, sondern eine buchmäßige
Auszahlung anzunehmen. Der Hülfsbeamte Epimachos bescheinigt
die Richtigkeit der Urkunde namens der Speicherverwaltung mit
dem Zusatze „Band 9“. Im Bande 9 der Speicherakten war also
die Giroumbuchung vermerkt worden. Unsere Urkunde ist eine
‘ Ähnliche Beispiele sind Ostr. II 778 ; 779.