Abschn. 32. Zahlung eiç õvo|ua, ôvó|uaToç.
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mäßig gearbeiteten Staatsmaße, zur Auszahlung an Frau Stotoetis,
die Jüngere, Tochter des Satabus, gebürtig (?) aus dem Dorfe Neilu-
polis, zugehörig zur Persergenossenschaft.“
Auffallend ist an dieser Giroquittung, daß der Zahler nicht
genannt wird. Ob die Auszahlung an Frau Stotoetis durch Oiro-
gutschrift oder körperlich geschah, bleibt, wie so oft, zweifelhaft.
Abschnitt 32.
Zahlung eîç òvojua, ôvôpaioç.
In P. Lend. Ill S. 150 Nr. 938 (225 n. Chr.) verspricht ein
Pachtlustiger in seinem Pachtangebote, daß er den Pachtzins pünkt
lich auf das Girokonto des Verpächters beim Staatsspeicher ein-
zahlen werde ; dann fährt er fort (Z. 10 f.) : [K]ai èTTOÍcruu |aé[T]pri(Tiv
Ka0apà[v e]îç [òjyopa croO (siehe S. 75 f.). Die Worte [e]îç [ojyofia
croû bedeuten nicht schlechtweg „auf deinen Namen“, vielmehr
denkt der Schreiber an das Girokonto, worin jeder Guthaber
seine besondere Abteilung hatte. Jede Abteilung trug den Namen
des Guthabers an der Spitze. Daher ist die Stelle zu erklären:
„ich werde die Einzahlung hinzutragen (hinzuschreiben lassen),
hinein in die Kontoabteilung, die deinen Namen führt“.
Daß die Wendung 'dç ovopa* auf das Girokonto hin
zielt, ersieht man ferner aus der Giroanweisung Ostr. II 1164
(2.13. Jahrh. n. Chr.):
ÎTpocpfiTTiç ’Apiuviin AiacrreiXov áx xoO èpoO
ôépttToç eîç õvop(a) AoukiXXcîtoç (uupoO) xpíiov oybov,
T(ívexai) (uupoO) ÿq.
Der Aussteller sagt nicht eîç AoukiXXûv, was ebensogut hätte
gesagt werden können, sondern eîç õvopa AoukiXXûxoç, um damit
die Girozahlung, d. i. die Gutschrift im Konto unter dem Namen
„Lukilias“, recht deutlich hervorzuheben. Ähnlich lautet die Giro
anweisung Ostr. II 1159 (2./3. Jahrh. n. Chr.): upócrOeç eîç õvop(a)
'Euuuv(vxou), ferner Ostr. II 1160 (2. Jahrh. n. Chr.): biÚTpmpov
€Îç õvop(a) KXqpovópcuv’'Attiòoç.
Die Wendung eîç õvopa xoO òeíva besagt an sich nichts
anderes, als die Wendung eîç xòv òeíva (Abschn. 31), nur denkt
man bei ihr ausdrücklich an den Vorgang beim Verbuchen der
Gutschrift. Bei der Wendung eîç ovopa xoO òeíva dürfen wir
regelmäßig an Auszahlung durch Gutschrift denken, bei der