Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Abschn. 32. Zahlung eiç õvo|ua, ôvó|uaToç. 
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mäßig gearbeiteten Staatsmaße, zur Auszahlung an Frau Stotoetis, 
die Jüngere, Tochter des Satabus, gebürtig (?) aus dem Dorfe Neilu- 
polis, zugehörig zur Persergenossenschaft.“ 
Auffallend ist an dieser Giroquittung, daß der Zahler nicht 
genannt wird. Ob die Auszahlung an Frau Stotoetis durch Oiro- 
gutschrift oder körperlich geschah, bleibt, wie so oft, zweifelhaft. 
Abschnitt 32. 
Zahlung eîç òvojua, ôvôpaioç. 
In P. Lend. Ill S. 150 Nr. 938 (225 n. Chr.) verspricht ein 
Pachtlustiger in seinem Pachtangebote, daß er den Pachtzins pünkt 
lich auf das Girokonto des Verpächters beim Staatsspeicher ein- 
zahlen werde ; dann fährt er fort (Z. 10 f.) : [K]ai èTTOÍcruu |aé[T]pri(Tiv 
Ka0apà[v e]îç [òjyopa croO (siehe S. 75 f.). Die Worte [e]îç [ojyofia 
croû bedeuten nicht schlechtweg „auf deinen Namen“, vielmehr 
denkt der Schreiber an das Girokonto, worin jeder Guthaber 
seine besondere Abteilung hatte. Jede Abteilung trug den Namen 
des Guthabers an der Spitze. Daher ist die Stelle zu erklären: 
„ich werde die Einzahlung hinzutragen (hinzuschreiben lassen), 
hinein in die Kontoabteilung, die deinen Namen führt“. 
Daß die Wendung 'dç ovopa* auf das Girokonto hin 
zielt, ersieht man ferner aus der Giroanweisung Ostr. II 1164 
(2.13. Jahrh. n. Chr.): 
ÎTpocpfiTTiç ’Apiuviin AiacrreiXov áx xoO èpoO 
ôépttToç eîç õvop(a) AoukiXXcîtoç (uupoO) xpíiov oybov, 
T(ívexai) (uupoO) ÿq. 
Der Aussteller sagt nicht eîç AoukiXXûv, was ebensogut hätte 
gesagt werden können, sondern eîç õvopa AoukiXXûxoç, um damit 
die Girozahlung, d. i. die Gutschrift im Konto unter dem Namen 
„Lukilias“, recht deutlich hervorzuheben. Ähnlich lautet die Giro 
anweisung Ostr. II 1159 (2./3. Jahrh. n. Chr.): upócrOeç eîç õvop(a) 
'Euuuv(vxou), ferner Ostr. II 1160 (2. Jahrh. n. Chr.): biÚTpmpov 
€Îç õvop(a) KXqpovópcuv’'Attiòoç. 
Die Wendung eîç õvopa xoO òeíva besagt an sich nichts 
anderes, als die Wendung eîç xòv òeíva (Abschn. 31), nur denkt 
man bei ihr ausdrücklich an den Vorgang beim Verbuchen der 
Gutschrift. Bei der Wendung eîç ovopa xoO òeíva dürfen wir 
regelmäßig an Auszahlung durch Gutschrift denken, bei der
	        
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