Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Abschn.  32.  Zahlung  eiç  õvo|ua,  ôvó|uaToç.

149

mäßig  gearbeiteten  Staatsmaße,  zur  Auszahlung  an  Frau  Stotoetis,
die  Jüngere,  Tochter  des  Satabus,  gebürtig  (?)  aus  dem  Dorfe  Neilupolis,
  zugehörig  zur  Persergenossenschaft.“
Auffallend  ist  an  dieser  Giroquittung,  daß  der  Zahler  nicht
genannt  wird.  Ob  die  Auszahlung  an  Frau  Stotoetis  durch  Oirogutschrift
  oder  körperlich  geschah,  bleibt,  wie  so  oft,  zweifelhaft.
Abschnitt  32.
Zahlung  eîç  òvojua,  ôvôpaioç.
In  P.  Lend.  Ill  S.  150  Nr.  938  (225  n.  Chr.)  verspricht  ein
Pachtlustiger  in  seinem  Pachtangebote,  daß  er  den  Pachtzins  pünktlich ­
  auf  das  Girokonto  des  Verpächters  beim  Staatsspeicher  einzahlen
  werde  ;  dann  fährt  er  fort  (Z.  10  f.)  :  [K]ai  èTTOÍcruu  |aé[T]pri(Tiv
Ka0apà[v  e]îç  [òjyopa  croO  (siehe  S.  75  f.).  Die  Worte  [e]îç  [ojyofia
croû  bedeuten  nicht  schlechtweg  „auf  deinen  Namen“,  vielmehr
denkt  der  Schreiber  an  das  Girokonto,  worin  jeder  Guthaber
seine  besondere  Abteilung  hatte.  Jede  Abteilung  trug  den  Namen
des  Guthabers  an  der  Spitze.  Daher  ist  die  Stelle  zu  erklären:
„ich  werde  die  Einzahlung  hinzutragen  (hinzuschreiben  lassen),
hinein  in  die  Kontoabteilung,  die  deinen  Namen  führt“.
Daß  die  Wendung  'dç  ovopa*  auf  das  Girokonto  hinzielt, ­
  ersieht  man  ferner  aus  der  Giroanweisung  Ostr.  II  1164
(2.13.  Jahrh.  n.  Chr.):
ÎTpocpfiTTiç  ’Apiuviin  AiacrreiXov  áx  xoO  èpoO
ôépttToç  eîç  õvop(a)  AoukiXXcîtoç  (uupoO)  xpíiov  oybov,
T(ívexai)  (uupoO)  ÿq.
Der  Aussteller  sagt  nicht  eîç  AoukiXXûv,  was  ebensogut  hätte
gesagt  werden  können,  sondern  eîç  õvopa  AoukiXXûxoç,  um  damit
die  Girozahlung,  d.  i.  die  Gutschrift  im  Konto  unter  dem  Namen
„Lukilias“,  recht  deutlich  hervorzuheben.  Ähnlich  lautet  die  Giroanweisung ­
  Ostr.  II  1159  (2./3.  Jahrh.  n.  Chr.):  upócrOeç  eîç  õvop(a)
'Euuuv(vxou),  ferner  Ostr.  II  1160  (2.  Jahrh.  n.  Chr.):  biÚTpmpov
€Îç  õvop(a)  KXqpovópcuv’'Attiòoç.
Die  Wendung  eîç  õvopa  xoO  òeíva  besagt  an  sich  nichts
anderes,  als  die  Wendung  eîç  xòv  òeíva  (Abschn.  31),  nur  denkt
man  bei  ihr  ausdrücklich  an  den  Vorgang  beim  Verbuchen  der
Gutschrift.  Bei  der  Wendung  eîç  ovopa  xoO  òeíva  dürfen  wir
regelmäßig  an  Auszahlung  durch  Gutschrift  denken,  bei  der
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.