Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil (I. Korn-Giroverkehr. 
Nach festen Kegeln läßt sich die Entscheidung, ob das unep 
gemäß Abschn. 35 und 36 auf den Empfänger bzw. auf den Etats- 
Einnahmetitel, oder gemäß Abschn. 34 auf den Zaiiler hinzielt, 
einmal für allemal nicht abgeben; es muß vielmehr jede Urkunde 
einzeln für sich untersucht werden, wobei nur die aus einer grö 
ßeren Zahl gleichartiger Urkunden gewonnenen Ergebnisse als Unter 
lagen zu dienen haben. Von diesem Standpunkte aus muß man 
z. B. P. Teb. n 368 (265 n. Chr.) erklären. Die Urkunde lautet: 
’'Etouç iß ToO Kupiou f||a[üjv] raXX[iri]v[oü IjeßaaioO, 
’Eneiq) kI. Aòpií(Xioç) ’ATa0[òç] Aaípiuv Kp(T(|Lir|Teúcrag) ßou- 
X(euThç) òeKáTT(pujToç) ß T07r(apxíaç) no(X€)nijuvoç) |Li(€píòoç). 
MeiLiéTpri(pai) birèp (pó(pou) dTroTáK(TOo) èv 0[ri(y(aupúj)] 
TeTTTÚveuuç (xttò Tevh(paToç) toO auroO êrouç pérpip bq- 
(podíiu) Hucrní» [xnç TTpJoKeipévnç òvó(paToç)TTXouTÍujVoç 
duo KepKecroiJxuj(v) unèp ò[n(|uocríujv) ttiç] aòxnç Kijú()Liriç) 
TTupoO dpTdßag rpeíç npiUu léTaptov, Kpi0f)[ç T]p[eÍ]ç òuu- 
òéKttTOV ktX. 
Der qpópoç duóiaiao? ist „ausbedungener Pachtzins“. Da der 
Pachtzins von Dekaproten erhoben wird, muß er eine Abgabe an 
den Staat sein, mithin wird der Pachtzins für Staatsland bezahlt. 
Die Worte urrèp q)ó(pou) dTroTdK(Tou) bedeuten also, daß die Zahlung 
auf den Etats-Einnahmetitel „Pachtzins für Staatsacker“ erfolgt. Das 
‘ôvófiaTOç’ zielt auf den Zahler der Abgabe hin (vgl. Abschn. 32), 
folglich ist Plution Zahler dieser Abgabe. Die weiterhin folgenden 
Worte: *ínrèp ò[r|(|iocríujv) inç] aÙTfjç’ besagen nun nicht etwa, daß 
Plution für die Staatsbauern (als Vertreter der Staatsbauem) diese 
Abgabe zahlt, sondern, daß eben diese Abgabe auf den Etats 
titel 'òripocríuuv* gezahlt wird. Es ist 'òrniioaíujv’ der Untertitel, da 
gegen *(pópoç’ der Haupttitel dieses Untertitels. Die Abgabe wird 
mithin vereinnahmt unter dem Haupttitel „Pachtzinsen“, Untertitel 
„Pachtzinsen der Staatsbauern des Dorfes Kerkesucha“. 
Die Übersetzung lautet nunmehr: „Im Jahre 12 unseres Herrn 
Gallienus Augustus, am 27. Epeiph. Aurelius Agathos Daimon, 
weiland Kosraet, Ratsherr und Dekaprot der zweiten Toparchie im 
Polemonischen Kreise. Ich habe auf den Haupttitel „Pachtzinsen“ 
im Staatsspeicher zu Tebtjnis vom Jahrgange 12, gemessen mit 
dem vorschriftsmäßigen Staatsmaße dieses Dorfes, vom Steuerzahler 
Plution aus Kerkesucha für Rechnung des Untertitels „Pachtzinsen 
der Staatsbauern von Kerkesucha“ 3^/s Vi Artaben Weizen und 
3^/i2 Artaben Gerste empfangen.“
	        
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