Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Preisigke, Girowesen im griech. Ägypten. 
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Abschn. 45. Scheck. 
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konnte, oder auch aus anderen Gründen, war dieser Weg der be 
quemste. Man begab sich, wenn man eine Girozahlung leisten 
wollte, auf die Bank; dort hatte man zweifellos für bequeme Ge 
legenheit zum Schreiben gesorgt, dort waren Schreiber, die ein 
sachgemäßes Schriftstück aufzusetzen imstande waren und infolge 
ständiger Übung in Notariatsdingen mit Kat und Tat helfen konnten. 
Der Gang zur Bank mag für diejenigen, die mit Geldangelegen 
heiten öfter zu tun hatten, ohnehin zu den regelmäßigen Bedürf 
nissen gehört haben. 
Die Beglaubigung der Echtheit der Giroanweisung 
geschah dadurch, daß der Giroaussteller eigenhändig sein Siegel 
darunter abdrückte (siehe oben S. 128 und S. 205). 
Abschnitt 45. 
Scheck. 
Wie es Schecks für Kornzahlungen gab (Abschn. 28), so 
gab es offenbar auch Schecks für Geldzahlungen. Giroanweisung 
und Scheck haben inhaltlich keinerlei Unterschiede (siehe S. 119). 
Für den Kornverkehr konnten wir Schecks daran erkennen, daß 
sie am Fuße den eigenhändigen Ausweis des Zahlungsempfängers 
tragen (S. 130). Solche Ausweise am Fuße von Giroanweisungen 
sind für den Geldverkehr bisher nicht bezeugt, daher lassen sich 
sichere Beispiele für Geldschecks ^ nicht erbringen (vgl. hierzu S. 125). 
P. Gen. 2 (3. Jahrh. n. Chr.) sieht fast wie ein Scheck aus * ; 
ZOpoç ’AXeHávòpuj KaXôiç Troiqcreiç òoúç up 
dvaòiòóvTi (TOI TÒ 7tit’t(Íkiov TTacríujvi ú(iTèp) pèv tókou 
(òpaxpàç) ò (TexpibßoXov), Kai àirò toO KcqpaXaíou (òpaxpàç) 
ò, ibç TevécrOai (òpaxpàç) n (teTpibßoXov). ’AXX(i ¡aq dpeXqcTqç, 
ènei xàç icraç êcrxov^ nap’ auroO èvOáòe èni Tqç TtóXeujç. 
Unter der Annahme, daß Alexandres ein Bankhalter (ipaire- 
ZÍTqç) ist, würde der Zusammenhang etwa folgender sein. Syros 
hat an Pasión 4 Drachmen und 4 Obolen Zinsen zu zahlen, außer- 
‘ Welche Bedeutung das Wort ttittúkiov in den neuen Berliner Bank 
urkunden hat (Schubart, Archiv V S. 65 u. 131), läßt sich noch nicht be 
stimmen. Schubart vermutet eine Art von Bankscheck. 
* Wilcken, Archiv III S. 380. 
® vgl. die Berichtigungen und Bemerkungen von Wilcken, Archiv 
UI S. 380.
	        
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