Abschn. 47. Schwierige Urkunden.
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VÍVOU TOÙÇ Xomoùç fierpriTàç òúo rípicru, Kai jurjòèv aÙTÔ»
èvKttXeîv uepi toútujv, pevoúcrri? Kupíaç Tfjç maGiúdeujç,
è(p’ OÎÇ irepiéxei Ttâcrei.
Wir haben genau dasselbe Gerippe vor uns, wie bei den
Girobankbescheinigungen : zunächst das Datum, darauf die Firma:
òià Tpç TOU òeíva TpanéZriÇ, sodann die Formel: ó A tûj B àrréxeiv
TÒV B Tiapà Toû A. Nur das nachfolgende juerpriTaç irévre macht
stutzig. Sollte eine öffentliche Privatbank, die sich sonst nur mit dem
Umsätze von Geld befaßt, in ihren Geschäftsräumen Ölfässer lagern,
um daraus literweise bestimmte Mengen von verschiedenen ölen
(Olivenöl und Raphanusöl) an Empfangsberechtigte zu verabfolgen?
Und sollte das öl Giroguthaben sein, wie das Kornguthaben bei den
Staatsspeichern? Niemals. Um die Urkunde zu verstehen, müssen
wir uns die Besitzungen eines reichen Mannes, etwa eines heutigen
Grafen, vor Augen halten. Der Graf besitzt Schlösser, Waldungen,
Förstereien, Mühlen, Wohnhäuser für seine Privatbeamten und
Arbeiter, Domänengebäude usw. Für diesen gesamten Privatbesitz
ist eine Kasse vorhanden, das gräfliche Rentamt. Der Rentmeister,
ein Privatbeamter, hat alle Einnahmen und Ausgaben zu besorgen,
auch alle Kassensachen mit den Pächtern zu erledigen. Ein solches
Rentamt ist keine Staatskasse, auch keine Bank, sondern eine Privat
kasse. In unserem Papyrus ist Xapaminv der Rentmeister, das
Rentamt wird TpaireCa genannt. TTxepouÍTçç [oî]koç muß eine ört
liche Bezeichnung für die Besitzungen des reichen Gymnasiarchen
Pompeius Ptolemaios sein. Neben oder über dem Rentmeister
amtiert dort noch ein cppovriUTriç (Amtmann) des Pompeius Ptole
maios, ebenfalls ein Privatbeamter, auf dessen Namen die Verwaltung
geleitet wird. Er heißt Negeffâç. Eine zu dieser Besitzung gehö
rige Ölmühle hat lûpoç gepachtet; dieser zahlt jetzt die Jahres
pacht für die Mühle in Gestalt von 5 Metretai Öl an das Rentamt
auf den Namen des Amtmannes ein. Daß ein solches Privatrent
amt neben Bargeld auch öl und andere Erzeugnisse des Bodens
vereinnahmt und verausgabt, ist nichts Auffallendes. Wenn Zapa-
7TÍUJV als Rentmeister einer großen Besitzung die bei den Staats
kassen und öffentlichen Privatbanken üblichen Formeln in seinen
Kassenurkunden anwendet, so kann das ebenfalls nicht weiter auf
fallen; vielleicht war er früher bei einer Privatbank beschäftigt
gewesen. Damit scheidet diese Urkunde aus den Bankurkunden aus,
sie ist lediglich die Quittung eines Privatrentamtes über
Pachtzahlung (vgl. oben S. 39 unter 6).