Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Abschn. 47. Schwierige Urkunden. 
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VÍVOU TOÙÇ Xomoùç fierpriTàç òúo rípicru, Kai jurjòèv aÙTÔ» 
èvKttXeîv uepi toútujv, pevoúcrri? Kupíaç Tfjç maGiúdeujç, 
è(p’ OÎÇ irepiéxei Ttâcrei. 
Wir haben genau dasselbe Gerippe vor uns, wie bei den 
Girobankbescheinigungen : zunächst das Datum, darauf die Firma: 
òià Tpç TOU òeíva TpanéZriÇ, sodann die Formel: ó A tûj B àrréxeiv 
TÒV B Tiapà Toû A. Nur das nachfolgende juerpriTaç irévre macht 
stutzig. Sollte eine öffentliche Privatbank, die sich sonst nur mit dem 
Umsätze von Geld befaßt, in ihren Geschäftsräumen Ölfässer lagern, 
um daraus literweise bestimmte Mengen von verschiedenen ölen 
(Olivenöl und Raphanusöl) an Empfangsberechtigte zu verabfolgen? 
Und sollte das öl Giroguthaben sein, wie das Kornguthaben bei den 
Staatsspeichern? Niemals. Um die Urkunde zu verstehen, müssen 
wir uns die Besitzungen eines reichen Mannes, etwa eines heutigen 
Grafen, vor Augen halten. Der Graf besitzt Schlösser, Waldungen, 
Förstereien, Mühlen, Wohnhäuser für seine Privatbeamten und 
Arbeiter, Domänengebäude usw. Für diesen gesamten Privatbesitz 
ist eine Kasse vorhanden, das gräfliche Rentamt. Der Rentmeister, 
ein Privatbeamter, hat alle Einnahmen und Ausgaben zu besorgen, 
auch alle Kassensachen mit den Pächtern zu erledigen. Ein solches 
Rentamt ist keine Staatskasse, auch keine Bank, sondern eine Privat 
kasse. In unserem Papyrus ist Xapaminv der Rentmeister, das 
Rentamt wird TpaireCa genannt. TTxepouÍTçç [oî]koç muß eine ört 
liche Bezeichnung für die Besitzungen des reichen Gymnasiarchen 
Pompeius Ptolemaios sein. Neben oder über dem Rentmeister 
amtiert dort noch ein cppovriUTriç (Amtmann) des Pompeius Ptole 
maios, ebenfalls ein Privatbeamter, auf dessen Namen die Verwaltung 
geleitet wird. Er heißt Negeffâç. Eine zu dieser Besitzung gehö 
rige Ölmühle hat lûpoç gepachtet; dieser zahlt jetzt die Jahres 
pacht für die Mühle in Gestalt von 5 Metretai Öl an das Rentamt 
auf den Namen des Amtmannes ein. Daß ein solches Privatrent 
amt neben Bargeld auch öl und andere Erzeugnisse des Bodens 
vereinnahmt und verausgabt, ist nichts Auffallendes. Wenn Zapa- 
7TÍUJV als Rentmeister einer großen Besitzung die bei den Staats 
kassen und öffentlichen Privatbanken üblichen Formeln in seinen 
Kassenurkunden anwendet, so kann das ebenfalls nicht weiter auf 
fallen; vielleicht war er früher bei einer Privatbank beschäftigt 
gewesen. Damit scheidet diese Urkunde aus den Bankurkunden aus, 
sie ist lediglich die Quittung eines Privatrentamtes über 
Pachtzahlung (vgl. oben S. 39 unter 6).
	        
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