Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil  IV.  Girobanknotariat.

(folgt  die  nähere  Beschreibung)  [iTeJpi  t^v  auT[f|v  Kinjjuriv
Têtttûviv  èv  [rf)  XjeTOgévr)  ZTaaiK[Xéo]uç  òiaK.[...,  cpoßou]-gévn
  ò[é],  gn  XáOuü  [Kara]  tò  eiç  ge  ÒÍKai[ov]  oíkovogeí[aç
  Kajià  TÚj[v  Trp]oKeigév[uuv]  àpoupüùv,  è7nòíò[uj]gi,
€iç  TÒ  Tf|[v  TtapáOecriv  TevjédOai  ò[  ].  Tfjç  T[á]Heujç
K[aTo]xígiuv  t[  ]y.  Ei  òè  (p[aveíev  érépjiu
Trpo(Jií[Ko]u(Jai  fj  TrpoK[a]T[eaxnhÊvai]  òi[à]  toO  ßißXio[(puX]a-Kcíou,
  gf|  |{yea[0ai]  ègTTÓÒi[o]v  ík  [rficròe  Thç]  7T[ap]a0écreajç
àK[o]Xoù0uüç  OÎÇ  7Tape0[é]griv  àvT[iTp]á[(poiç  tújv  okovogjiújv^.
(Hand  2)  .[  ]  TPa(ggaTeùç)  K[aT]exih(pi(Ta).  (’'Etouç)  &Tou
V\yTiuv[ívo]u  Kai  [Oònpou  tôiv  Kupíinv  ZejßotcTTÜjy,  Mexe'ip  a.
Zu  deutsch  ;  „[An  die  Direktoren  des  ßesitzamtes  in  Arsinoe
von  Frau  N.],  eingetragen  in  der  Bewohnerliste  des  Mazedonier-Stadtteiles,
  handelnd  im  Beisein  ihres  Frauenvormundes,  ihres
mütterlichen  Oheims  N.,  Sohnes  des  K,  Enkels  des  Suchas.  Ich
habe  auf  Grund  von  zwei  öffentlichen  Notariatsverträgen,  aufgesetzt
vor  der  Staatsnotariatszweigstelle  in  Tebtynis  im  zweiten  Regierungsjahre ­
  unserer  Herrscher  und  Augusti  Antoninus  und  Yerus,
zwei  Darlehen  gegeben.  Auf  Grund  des  einen  Vertrages  vom
4.  Mecheir  gab  ich  an  Serenos  und  Didymos,  Söhne  des  Heron,
Enkel  des  Suchas,  Söhne  der  Sarapus,  einer  Freigelassenen  der
Thenzoila,  beheimatet  im  Stadtteile  ZupiaKij,  560  Silberdrachmen
Kapitalgeld.  Kraft  dieses  Vertrages  verpflichteten  sie  sich,  mir
bis  zur  Rückzahlung  des  Kapitalgeldes  den  verpfändeten  Besitz
frei  zu  halten  von  einer  Veräußerung  oder  sonstigen  Veränderung.
Der  verpfändete  Besitz  besteht  in  dem  ihnen  gemeinsam  gehörigen
Zweidrittelteile  eines  Katökengrundstückes  von  94/g  Aruren,  belegen ­
  in  zwei  getrennten  Losen  in  der  Gemarkung  von  Tebtynis.
Auf  Grund  des  zweiten  Vertrages  vom  1.  Pachón  gab  ich  dem
vorgenannten  Serenos,  und  zwar  für  seine  Person  allein,  andere
[.]00  Silberdrachmen  Kapitalgeld.  Kraft  dieses  Vertrages  verpflichtete
er  sich  ebenfalls,  mir  den  seinerseits  verpfändeten  Besitz  frei  zu
halten  von  einer  Veräußerung  oder  sonstigen  Veränderung.  Der  verpfändete ­
  Besitz  besteht  in  dem  ihm  gehörigen  Zweidrittelteile  des
nach  Norden  liegenden  Teiles  von  6V4  Aruren,  die  ihrerseits  wiederum ­
  ein  Drittel  des  nach  Norden  belegenen  Teiles  von  18  V2  Aruren
ausmachen,  zugehörig  zur  Gemarkung  desselben  Dorfes  Tebtynis,

‘  Diese  Ergänzung  setze  ich  vermutungsweise.
            
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