Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Abschn. 96. Das dT&óm^ov des Besitzamtes. 
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vertrag mit Verpfändung jener Hausanteile des Chairemon gewesen 
sein. Alexandres ist darnach der Gläubiger, der die Hausanteile 
in Besitz nimmt, weil Chairemon oder seine Kinder die Darlehens 
schuld nicht zurückzahlen. Die Inbesitznahme geschieht durch die 
TTapaxÚJpncriç. Damit ist die Schuld getilgt; folglich muß der Schuld 
vertrag aus dem Besitzamte entfernt werden. Zur Rückforderung 
ist Alexandres als Gläubiger berechtigt, mithin erhält Alexandres 
den Schuldvertrag und das zugehörige á^bómpov von seiten des Be 
sitzamtes ausgehändigt. Hätten nun die Kinder des Chairemon 
die Darlehensschuld zurückgezahlt, so würde ihnen Alexandres den 
Schuldvertrag nebst èTÒócnpov übergeben haben eîç deérricriv kui 
ÜKÚpuumv, und der durchstochene Schuldvertrag nebst èTÒómpov 
würde alsdann den Kindern des Chairemon den Beweis erbringen, 
daß die Hausanteile von der Belastung wieder freigemacht worden 
sind. Nun aber sind die Hausanteile in den Besitz des Alexandres 
übergegangen, folglich kann der durchstochene Schuldschein nebst 
eTbocTipov den Kindern des Chairemon nichts nützen. Nach dem 
oben (S. 459) erörterten Grundsätze hängen die Besitzurkunden am 
Besitze und wandern mit diesem. Somit mußte Alexandres den 
Schuldvertrag nebst á^bócngov bei sich selber behalten; denn als 
Besitzer der verpfändet gewesenen Hausanteile war er jetzt ge 
wissermaßen sein eigener Schuldner geworden, dem die Beweis 
papiere über die Reinigung seines Besitzes von jener Pfandschuld 
zufallen. Als nun Alexandres dieselben Hausanteüe in dem uns vor 
liegenden Girobankvertrage an Serenos verkaufte, mußte Alexandres 
die durchstochene Schuldurkunde nebst áfbómpov an Serenos als 
den neuen Besitzer übergeben. Serenos hat selbstverständlich den 
Wunsch, den sicheren Beweis dafür in Händen zu haben, daß die 
von ihm gekauften Hausanteile frei sind von der kürzlich noch 
bestandenen Verpfändung. Diesen Beweis bringt ihm vor allem das 
ETbómpov, denn das eYbompov ist eine amtliche Verfügung des 
Besitzamtes, worin das Besitzamt bestätigt, daß der Schuld vertrag 
aus dem Besitzamte auf Antrag des Gläubigers entfernt, und daß 
im Zusammenhänge damit die Pfandschuld in den Büchern des 
Besitzamtes gelöscht worden sei. Daher heißt es in unserem Giro 
bankvertrage am Schlüsse : xal àvéòuuKev (d. i. Alexandres) auTip 
(d. i. Serenos) tò Trap’ auiiû ^ (d. i. Alexandres) èKÒócri|iiov TÍjç irapa- 
Xajpiícreujç, eîç tò péveiv aÙTiù (d. i. Serenos) là -rrap’ auTOÛ (d. i. 
‘ So vermute ich statt des unverständlichen irapauTa.
	        
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