Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Abschn.  96.  Das  dT&óm^ov  des  Besitzamtes.

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vertrag  mit  Verpfändung  jener  Hausanteile  des  Chairemon  gewesen
sein.  Alexandres  ist  darnach  der  Gläubiger,  der  die  Hausanteile
in  Besitz  nimmt,  weil  Chairemon  oder  seine  Kinder  die  Darlehensschuld ­
  nicht  zurückzahlen.  Die  Inbesitznahme  geschieht  durch  die
TTapaxÚJpncriç.  Damit  ist  die  Schuld  getilgt;  folglich  muß  der  Schuldvertrag ­
  aus  dem  Besitzamte  entfernt  werden.  Zur  Rückforderung
ist  Alexandres  als  Gläubiger  berechtigt,  mithin  erhält  Alexandres
den  Schuldvertrag  und  das  zugehörige  á^bómpov  von  seiten  des  Besitzamtes ­
  ausgehändigt.  Hätten  nun  die  Kinder  des  Chairemon
die  Darlehensschuld  zurückgezahlt,  so  würde  ihnen  Alexandres  den
Schuldvertrag  nebst  èTÒócnpov  übergeben  haben  eîç  deérricriv  kui
ÜKÚpuumv,  und  der  durchstochene  Schuldvertrag  nebst  èTÒómpov
würde  alsdann  den  Kindern  des  Chairemon  den  Beweis  erbringen,
daß  die  Hausanteile  von  der  Belastung  wieder  freigemacht  worden
sind.  Nun  aber  sind  die  Hausanteile  in  den  Besitz  des  Alexandres
übergegangen,  folglich  kann  der  durchstochene  Schuldschein  nebst
eTbocTipov  den  Kindern  des  Chairemon  nichts  nützen.  Nach  dem
oben  (S.  459)  erörterten  Grundsätze  hängen  die  Besitzurkunden  am
Besitze  und  wandern  mit  diesem.  Somit  mußte  Alexandres  den
Schuldvertrag  nebst  á^bócngov  bei  sich  selber  behalten;  denn  als
Besitzer  der  verpfändet  gewesenen  Hausanteile  war  er  jetzt  gewissermaßen ­
  sein  eigener  Schuldner  geworden,  dem  die  Beweispapiere ­
  über  die  Reinigung  seines  Besitzes  von  jener  Pfandschuld
zufallen.  Als  nun  Alexandres  dieselben  Hausanteüe  in  dem  uns  vorliegenden ­
  Girobankvertrage  an  Serenos  verkaufte,  mußte  Alexandres
die  durchstochene  Schuldurkunde  nebst  áfbómpov  an  Serenos  als
den  neuen  Besitzer  übergeben.  Serenos  hat  selbstverständlich  den
Wunsch,  den  sicheren  Beweis  dafür  in  Händen  zu  haben,  daß  die
von  ihm  gekauften  Hausanteile  frei  sind  von  der  kürzlich  noch
bestandenen  Verpfändung.  Diesen  Beweis  bringt  ihm  vor  allem  das
ETbómpov,  denn  das  eYbompov  ist  eine  amtliche  Verfügung  des
Besitzamtes,  worin  das  Besitzamt  bestätigt,  daß  der  Schuld  vertrag
aus  dem  Besitzamte  auf  Antrag  des  Gläubigers  entfernt,  und  daß
im  Zusammenhänge  damit  die  Pfandschuld  in  den  Büchern  des
Besitzamtes  gelöscht  worden  sei.  Daher  heißt  es  in  unserem  Girobankvertrage ­
  am  Schlüsse  :  xal  àvéòuuKev  (d.  i.  Alexandres)  auTip
(d.  i.  Serenos)  tò  Trap’  auiiû  ^  (d.  i.  Alexandres)  èKÒócri|iiov  TÍjç  irapa-Xajpiícreujç,
  eîç  tò  péveiv  aÙTiù  (d.  i.  Serenos)  là  -rrap’  auTOÛ  (d.  i.

‘  So  vermute  ich  statt  des  unverständlichen  irapauTa.
            
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