Abschn. 96. Das dT&óm^ov des Besitzamtes.
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vertrag mit Verpfändung jener Hausanteile des Chairemon gewesen
sein. Alexandres ist darnach der Gläubiger, der die Hausanteile
in Besitz nimmt, weil Chairemon oder seine Kinder die Darlehensschuld
nicht zurückzahlen. Die Inbesitznahme geschieht durch die
TTapaxÚJpncriç. Damit ist die Schuld getilgt; folglich muß der Schuldvertrag
aus dem Besitzamte entfernt werden. Zur Rückforderung
ist Alexandres als Gläubiger berechtigt, mithin erhält Alexandres
den Schuldvertrag und das zugehörige á^bómpov von seiten des Besitzamtes
ausgehändigt. Hätten nun die Kinder des Chairemon
die Darlehensschuld zurückgezahlt, so würde ihnen Alexandres den
Schuldvertrag nebst èTÒócnpov übergeben haben eîç deérricriv kui
ÜKÚpuumv, und der durchstochene Schuldvertrag nebst èTÒómpov
würde alsdann den Kindern des Chairemon den Beweis erbringen,
daß die Hausanteile von der Belastung wieder freigemacht worden
sind. Nun aber sind die Hausanteile in den Besitz des Alexandres
übergegangen, folglich kann der durchstochene Schuldschein nebst
eTbocTipov den Kindern des Chairemon nichts nützen. Nach dem
oben (S. 459) erörterten Grundsätze hängen die Besitzurkunden am
Besitze und wandern mit diesem. Somit mußte Alexandres den
Schuldvertrag nebst á^bócngov bei sich selber behalten; denn als
Besitzer der verpfändet gewesenen Hausanteile war er jetzt gewissermaßen
sein eigener Schuldner geworden, dem die Beweispapiere
über die Reinigung seines Besitzes von jener Pfandschuld
zufallen. Als nun Alexandres dieselben Hausanteüe in dem uns vorliegenden
Girobankvertrage an Serenos verkaufte, mußte Alexandres
die durchstochene Schuldurkunde nebst áfbómpov an Serenos als
den neuen Besitzer übergeben. Serenos hat selbstverständlich den
Wunsch, den sicheren Beweis dafür in Händen zu haben, daß die
von ihm gekauften Hausanteile frei sind von der kürzlich noch
bestandenen Verpfändung. Diesen Beweis bringt ihm vor allem das
ETbómpov, denn das eYbompov ist eine amtliche Verfügung des
Besitzamtes, worin das Besitzamt bestätigt, daß der Schuld vertrag
aus dem Besitzamte auf Antrag des Gläubigers entfernt, und daß
im Zusammenhänge damit die Pfandschuld in den Büchern des
Besitzamtes gelöscht worden sei. Daher heißt es in unserem Girobankvertrage
am Schlüsse : xal àvéòuuKev (d. i. Alexandres) auTip
(d. i. Serenos) tò Trap’ auiiû ^ (d. i. Alexandres) èKÒócri|iiov TÍjç irapa-Xajpiícreujç,
eîç tò péveiv aÙTiù (d. i. Serenos) là -rrap’ auTOÛ (d. i.
‘ So vermute ich statt des unverständlichen irapauTa.