Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil IV. Girobanknotariat. 
)ieTeTTiTpaq)ií vor sich geht, hinterher der Vertragsabschluß. 
Das besagt zunächst die Formel: èTriTereXeKévai tùç òià xoû kutoiki- 
Koö XoTiffTTipíou oÍKovopíaç. Diese Worte können nicht bedeuten, daß 
die oiKovopíai in der Bechenkammer erst noch vorgenommen werden 
sollen. Dafür, daß diese oiKOVopíai und damit die peTeTTiYpaqpii 
voraufging, spricht auch die innere Wahrscheinlichkeit; denn ein 
Lehensträger kann sein Lehen nicht vertraglich veräußern, bevor 
nicht der Obereigentümer seine Genehmigung dazu erteilt hat. 
Die Formel: TrapaKexuupriKévai eíç |a[eTeTT]iYpacpnv aixb xfiç 
TrpoTerpappévriç ppépaç besagt an sich, daß der Tag, an welchem 
der vorliegende Abtretungsvertrag im Notariate abgeschlossen wird, 
zugleich derjenige Tag ist, an welchem die Umbuchung des Lehens 
in der Katöken-Rechenkammer stattgefunden hat. Da aber eine so 
pünktliche Erledigung bei zwei getrennten Behörden nicht wahr 
scheinlich ist, und da jene Formel öfter^ vorkommt, so scheint es, 
daß die Formel nicht wörtlich zu nehmen ist; wie beim Kaufe 
von Privatland, so rechnet man auch hier die gegenseitige Verbind 
lichkeit vom Tage des Vertrages, nicht vom Tage der pexerriTpacpn, ab. 
Die vorbehandelte Urkunde CPB. 1 ist ein Staatsnotariats 
vertrag mit nachfolgender unselbständiger Girobankbeschei 
nigung; in Hinsicht der Girobankbescheinigung ist die Urkunde 
oben (S. 3151) näher behandelt worden. Ein weiteres Beispiel ist 
BGU. 906 (um 35 n. Ohr.). Die Urkunde ist oben und unten sowie 
am linken Rande abgebrochen, so daß mancherlei Fragen offen 
bleiben müssen. Die Vertragsunterschrift des alten Besitzers aber » 
ist in den Hauptpunkten erhalten und gibt für unsere Zwecke ge 
nügenden Anhalt; sie lautet im Auszuge (Z. 13ff.): 
ópoXoTÚJ TrapaKexieprjKévai xrj dòeXcpfj pou 0eppoúO[i] 
— eîç pexe7riTpa(pn[v anjo xhç Trp0TeTpapévi3[ç] npépaç 
èm xòv âTT[av]xa xpóvov xfi[v u]Tráp[xouffáv poi irepi Kiúppv 
X apjoupav píav dirò àpoup[új]y xecrcrápiuv —, kuí èni- 
xexeXeKévai pai òià xoO Kax[oiKiKoO XoTidxripíou 
€Íç] 0epp9[ú]0iy xflç |ae[x]e[7riT]pacpfiÇ Kui irapa- 
Xoppuiç (1, ixapaxuipncTeujç) oiKOVopíaç, ihç KaOpKi, Kai 
àiréxu) TTapaxpfi[pa ixapà xfjç 0€ppoú0euuç xò 7Tapaxuj]prix[i- 
KÒv dpjïupiKÔv [Ke]q)áXai(o)v áx 7r[Xií]pouç, xai ß[e]ßau0aiu xxX. 
Zu deutsch: „Ich erkläre hiermit, daß ich abgetreten habe an 
meine Schwester Thermuthis, zur Umbuchung (in dem Katöken- 
‘ z.B. BGU. 906; 1048; CPR. 175 (àizò xoO vöv) usw.
	        
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