Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Abschn.  99.  Die  irepíXuaiç  der  Schuldurkunde.  519

ai6pío[u]  Kai  auXfjq  Kai  ipeiXoO  [tóJítou  Kai  nepi  k[iÚ|li]»]v
Teßexvu  íiiiíçrouç  |ifép[ou]ç  KXiípou  KaTOiKiK[oû  dp]oupâ»v  òéKa
‘èH  òipoípou.  (Hand  2)  TTToXepaTp^  ó  Kai  Xp^[.]..  Tpa(|Lipaieùç)
  K.  X(  )  ...  py  [••]••  Tpa(yycxTeùç)  KaTexÚj(pi(Ta).
[(’'Etouç)  ..]  AuprjXiou  Koppóòou  Kaícra[p]oç  toû  Kupíou,
Tußi  î.
P  1  òi’  èpoO  ’A[tt]oX(  )  lb.
Zu  deutsch:  „An  Sarapion  genannt  N.,  weiland  Exegeten,
Direktor  des  Besitzamtes  vom  arsinoitischen  Gaue.  Absenderin:
die  unmündige  Aphrodisia,  eingeschrieben  in  der  Bürgerliste  des
Stadtteiles  Tapeicuv  ..  .,  vertreten  durch  ihren  Vater  Sarapion,  Sohn
des  Aphrodisios,  Enkel  des  Posidonies,  der  ihr  gesetzmäßiger  Frauenvormund ­
  und  Kindervormund  ist.  Ich  habe  durch  euch^  einen
hypothekarischen  Anspruch  und  einen  Pfandanspruch  ^  vermeldet.
(Der  hypothekarische  Anspruch)  lastet  auf  einem  in  der  Gauhauptstadt ­
  im  Stadtteile  'Qpícuvoç  'lepaKÍou  belegenen  Häuschen  eines
Neubaues,  welches  in  diesem  Neubaue,  und  zwar  auf  der  Westseite ­
  desselben,  liegt,  ferner  auf  einem  in  demselben  Stadtteile  belegenen ­
  zweiten  Häuschen  eines  Haus-  und  Hofgrundstückes,  auf
der  Nordseite  ebendieses  Grundstückes.  Der  Pfandanspruch  lastet
auf  einem  in  der  Gemarkung  des  Dorfes  Alabanthis  belegenen  Katökenlehen,
  drei  Aruren  groß.  Der  vermeldete  Anspruch  gründet  sich
auf  (ein  Darlehen  von)  einem  Silbertalent  Kapitalgeld.  Schuldnerin
ist  Alexandra,  Tochter  des  Ischyrion,  Enkelin  des  Ischyrion,  eine
Freigelassene  des  Hypothek  und  Pfandanspruch,  welche
(durch  freiwillige  dnoTpacpfi)  zu  Händen  der  früheren  Direktoren
des  Besitzamtes  vermeldet  worden  sind,  will  ich  jetzt  auflösen  zugunsten ­
  der  Frau  Philumene,  Tochter  des  Apollonios,  Enkelin  des
Ptollarion,  vom  Stadtteile  Oavrjcríou.  Sie  ist  die  Käuferin  anderer
und  auch  dieser  Pfandansprüche,  wobei  sie  beabsichtigt,  das  Kapitalgeld ­
  in  Hinsicht  der  Hypothek  sowie  die  Zinsen  (mir)  auszubezahlen ­
  durch  Vermittelung  ihres  leiblichen  Sohnes  Ammonios  genannt ­
  Serenos,  der  gemäß  Erbfolge  der  Erbe  der  Schuldnerin  ist;
so  empfange  ich  von  ihr  das  in  Rede  stehende  Talent  Kapitalgeld.
‘  Wilcken  vermutet  mit  Recht  'irp(  ),
*  d.  h.  „in  euren  Händen  befindet  sich  die  Schuldurkunde,  die  meinen
Anspruch  sichert“.
^  Über  die  peoixia  vgl.  Eger,  Zum  ägypt.  Grundbuchwesen  S.  44  ;  Weiss,
Pfandrecht!.  Untersuchungen  I  S.  21  Anm.  1.  Manigk,  Zeitschr.  d.  Sav.  Stift.
30  (1909)  S.  301,  setzt  die  Begriffe  ÚTTO0r|KTi  und  peuiTÍa  einander  gleich.
            
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