Abschn. 99. Die irepiXuoK; der Schuldurkunde.
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wußter Unterscheidung von èireXGeîv, das gewöhnlich bedeutet
„gegen die Gültigkeit eines Vertrages angeh en" So kommt laexeX-
Geîv zu der Bedeutung „Forderungen eintreiben“ 2,
Die Worte dirécrxov uirèp Xúffeujç bedeuten demnach: „ich
habe empfangen behufs Tilgung der Zinsschulden“; dagegen be
deuten dieWorte où juereXeócroiLiai eîçTrepiXuaiv xíiç òiaTpaçpç: „ich
werde nicht gegen dich vergehen behufs Auflösung des Girobank
vertrages“. Wenn es heißt: xps òiaYpaqpfjç Kai xujv Ò1’ aùxpç òia-
axçXüüv, so ist unter den òiaaxoXaí nichts anderes zu verstehen, als
die im Girobank vertrage Nr. 1 enthaltenen Einzelabmachungen 3.
Der Verzicht auf die xrepiXuffiç soll sich aber nicht bloß auf
die òiaxpacpp Nr. 1 nebst ihren òiacrxoXaí erstrecken, sondern auch
noch auf eine im vergangenen Jahre vom Gläubiger empfangene
èvexupaaía. Das scheint ein anderweitiger Pfandvertrag zu sein, von
dessen Vorhandensein nur diese Andeutung uns Kunde gibt.
Was schließlich die Unterschrift des Oheims betrifft: drrecrxov
Ktt'i TrepiéXucra, so bietet das TtepiéXuaa etliche Schwierigkeiten.
Wir sahen, daß sich die Xócnç nicht auf das Darlehen, sondern
auf die Zinsschuld für dieses Darlehen bezieht; darum muß sich
das TrepiéXucra des Oheims auch nur auf die Zinsschuld beziehen.
Dabei bleibt zu berücksichtigen, daß das Wort îtepiXoaiç sonst die
Auflösung eines Schuldvertrages im Anschlüsse an die Rück
zahlung bedeutet, nicht die Zinszahlung für sich allein; es ist
daher nicht ausgeschlossen, daß während der 33 Jahre noch eine
besondere Hypothek für dm aufgelaufenen, rückständigen Zinsen
bestellt werden mußte, und daß die jetzige TrepíXuffiç diesen be
sonderen Hypothekenvertrag über die Zinsschuld betrifft.
Die Übersetzung von P. Fior. I 48 lautet nunmehr : „Ich
Aurelius Apollonios, genannt Eudaimon, Sohn des Demetrios, Enkel
des Eudaimon, Bürger von Hermupolis, eingeschrieben in der
Bürgerliste des Stadtteiles Oststadt, bin bei Abfassung des vor
stehenden Girobankvertrages zugegen gewesen (und erkenne daher
die girobankmäßige Richtigkeit desselben an) ; ich habe von meinem
Neffen Aurelius Tithoetion genannt Sarapammon, Sohne des Her-
meinos genannt Achilleus, eingeschrieben in der Bürgerliste des
‘ Doch findet sich auch pereXGew, wo man ¿ireXOeiv erwarten müßte,
z. B. P. Grenf. II 68, 9 ; 70, 11 usw.
® Wilcken, Archiv III S. 560 zu P. Lips. I 29,16.
» P. Teb. I 27, 20 (113 v. Chr.) ; P. Grenf. II 69, 35 (265 n. Ghr.) usw.
Vgl. hierzu Wilcken, Ostraka I S. 638: „Spezialisierung der Einzelposten“.