Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Õ30 
Teil IV. Girobanknotariat. 
Yerwendung fand, zu seiner Bank trug und dort auf sein eigenes 
Guthaben einzahlte. Alsdann könnte man auflösen : Kai Xa|Liß(avo|Liev), 
indem man die Bank als Subjekt hinzudenkt. Etwas derartiges scheint 
auch deshalb zugrunde zu liegen, weil nach einer Anmerkung des 
Herausgebers die Worte Kai Xapß Xotou oberhalb einer Durch 
streichung der ursprünglichen Worte laç icraç stehen. Das Gerippe 
ó òeíva TÚJ òeíva ãç diqpiXov auxip xàç icTaç bpaxpàç x würde 
durchaus bei einer TrepíXucnç-Urkunde verständlich sein. Daß der 
Bankschreiber zunächst unsicher war und nachher Kai Xapß Xótou 
an die Stelle von ràç ïffaç setzte, kennzeichnet den ungewöhn 
lichen Fall ; der Bankschreiber wollte anscheinend zum Ausdrucke 
bringen, daß hier dennoch eine Girozahlung vorliegt, nur daß das 
Geld nicht unmittelbar von der Zahlerin auf die Bank gelangte, 
sondern auf dem Umwege über den Zahlungsempfänger. 
Die Bankurkunde über die irepiXucnç enthält noch eine andere 
sonderbare Streichung. Der Bankschreiber (das Schriftstück ist, wie 
nochmals betont werden möge, eine Abschrift oder ein Auszug 
aus dem Bankkontobuche) hatte zunächst geschrieben: ZxoTofÎTiç 
AioCKÓpou pexà Kupíou xoû éaxfi(ç) àòeX((poú) TTeKÚcn(oç) xoO Aio- 
(TKÓpou TTxoXepaÍLu xpaTr(eZíxi]) xa(ípeiv). Xpr|(¡LiáxiO'ov). Da 
merkte er seinen Irrtum, strich die letzten vier Worte durch und 
fuhr fort: Xixóuxi AiocrK(ópou) dç ujcpiXov kxX. Die durchstrichenen 
Worte würden das Schriftstück als Girozahlungsanweisung (vgl. 
Abschn. 44) kennzeichnen. Eine Girozahlungsanweisung aber kann 
Stotoetis nicht ausgestellt haben, weil sie das Geld von Hand zu 
Hand an Chichoïs übergeben hat, weil Chichois über den Geld 
empfang einen Handschein ausstellt, anstatt daß die Bank eine 
Girobankbescheinigung ausfertigt, und weü der ganze Zusam 
menhang darauf schließen läßt, daß Stotoetis ein Giroguthaben gar 
nicht unterhielt. Der Bankschreiber also hat die vier Worte ge 
dankenlos hingeschrieben; er würde das aber nicht getan haben, 
wenn ihm nicht -rrepíXucnç-Fâlle mit dieser Formel geläufig ge- 
w^esen wären. Und tatsächlich muß ja auch bei regelmäßigem 
Y erlaufe einer rrepíXudiç der Schuldner, falls er Giroguthaber ist, 
durch eine Zahlungsanweisung die TrepíXucnç bankmäßig ein 
leiten. 
Durch die Gedankenlosigkeit des Bankschreibers wird uns 
übrigens die Tatsache offenbart, daß die Giroguthaber vielfach 
ihre Giroanweisungen nicht selber schrieben, sondern 
durch einen Bankschreiber auf der Bank schreiben ließen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.