Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil I. Staatsspeicher, Staatskassen und Banken. 
Bricraupóç besaßen. Wie dem auch sei, jedenfalls sind oí òtiò 
’Avòpojuaxíòoç Kai GeoHevíòoç diejenigen ctitoXótoi, welche den Staats 
speicher oder die Staatsspeicher jener beiden Dörfer verwalteten. 
Da nun ebendiese Speicherverwalter als Teilgruppe die Gesamtheit 
der Speicherverwalter vertreten, geschieden von den übrigen durch 
das òiá, müssen jene übrigen Speicherverwalter einen anderen 
oder mehrere andere Speicher unter sich haben, darunter wohl 
denjenigen in AúxoòÍKr). Darum vermute ich folgenden Zusammen 
hang : "Hpuiv und Genossen bilden ein Sitologenkollegium für einen 
als pépoç TTeòíou AútoòÍKnç benannten Bezirk. Innerhalb dieses 
Bezirks befinden sich verschiedene Staatsspeicher, darunter ein 
Speicher für ’Avòpopaxiç Kai deoEevíç sowie ein Speicher für Aiixo- 
ÒÍKri. Die Verwaltung dieser Speicher hat das Kollegium unter 
sich derart geteilt, daß etwa zwei Sitologen den einen Speicher, 
zwei andere den zweiten Speicher usw. verwaltend "Hpuuv gibt 
als Obmann seinen Namen für das Kollegium her, aber der Begleit 
bericht Amh. II 69 wird nicht von ihm erstattet, sondern im Namen 
der Gesamtheit von denjenigen Sitologen, die die Vorsteher des 
Staatsspeichers für’Avôpopaxiç Kai GeoHevíç sind. Ist diese Deutung 
richtig, so brauchten wir nicht mehr an der Anschauung fest 
zuhalten, daß die Wendung crixoXÓYOi xtjç òeíva Kmppq Kai dXXuuv 
Kujpujv notwendigerweise nur einen einzigen Staatsspeicher bedingt, 
der von der namentlich genannten Kiepri und von den aXXai Kinpai 
gemeinsam benutzt wird; vielmehr könnte man sich den Sach 
verhalt auch so vorstellen, daß nicht nur f) òeíva Kdp.p, sondern 
auch alle oder wenigstens etliche der dXXai Koipai ihren eigenen 
Staatsspeicher besessen haben. Alsdann kämen wir zu einer größeren 
Dichtigkeit der Staatsspeicher und zu einer größeren Bequemlichkeit 
für die Bewohner, namentlich auch hinsichtlich des Giroverkehrs. 
In der Thebais finden wir Toparchien, deren Gestaltung 
innerhalb des Gaues abermals eine Sonderheit darstellt. Diese 
Toparchien können weder mit den oxjrhynchitischen noch mit den 
arsinoitischen Toparchien in eine Linie gestellt werden * : der Gau 
* Ebenso scheinen die Verhältnisse zu liegen in P. Lond. II S. 90 
Nr. 315 (150 n. Chr.). Vgl. dazu Abschn. 23. 
* Nach ihrer geschichtlichen Entwickelung ist die innere politische Ge 
staltung der Gaue von einander verschieden. Diese politische Verschieden 
heit bedingt eine verschiedenartige Befugnis der Beamten, die, auch wenn 
sie den nämlichen Titel haben, dennoch nicht durchweg einander gleichge 
setzt werden dürfen.
	        
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