Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil  I.  Staatsspeicher,  Staatskassen  und  Banken.

Bricraupóç  besaßen.  Wie  dem  auch  sei,  jedenfalls  sind  oí  òtiò
’Avòpojuaxíòoç  Kai  GeoHevíòoç  diejenigen  ctitoXótoi,  welche  den  Staatsspeicher ­
  oder  die  Staatsspeicher  jener  beiden  Dörfer  verwalteten.
Da  nun  ebendiese  Speicherverwalter  als  Teilgruppe  die  Gesamtheit
der  Speicherverwalter  vertreten,  geschieden  von  den  übrigen  durch
das  òiá,  müssen  jene  übrigen  Speicherverwalter  einen  anderen
oder  mehrere  andere  Speicher  unter  sich  haben,  darunter  wohl
denjenigen  in  AúxoòÍKr).  Darum  vermute  ich  folgenden  Zusammenhang ­
  :  "Hpuiv  und  Genossen  bilden  ein  Sitologenkollegium  für  einen
als  pépoç  TTeòíou  AútoòÍKnç  benannten  Bezirk.  Innerhalb  dieses
Bezirks  befinden  sich  verschiedene  Staatsspeicher,  darunter  ein
Speicher  für  ’Avòpopaxiç  Kai  deoEevíç  sowie  ein  Speicher  für  Aiixo-ÒÍKri.
  Die  Verwaltung  dieser  Speicher  hat  das  Kollegium  unter
sich  derart  geteilt,  daß  etwa  zwei  Sitologen  den  einen  Speicher,
zwei  andere  den  zweiten  Speicher  usw.  verwaltend  "Hpuuv  gibt
als  Obmann  seinen  Namen  für  das  Kollegium  her,  aber  der  Begleitbericht ­
  Amh.  II  69  wird  nicht  von  ihm  erstattet,  sondern  im  Namen
der  Gesamtheit  von  denjenigen  Sitologen,  die  die  Vorsteher  des
Staatsspeichers  für’Avôpopaxiç  Kai  GeoHevíç  sind.  Ist  diese  Deutung
richtig,  so  brauchten  wir  nicht  mehr  an  der  Anschauung  festzuhalten, ­
  daß  die  Wendung  crixoXÓYOi  xtjç  òeíva  Kmppq  Kai  dXXuuv
Kujpujv  notwendigerweise  nur  einen  einzigen  Staatsspeicher  bedingt,
der  von  der  namentlich  genannten  Kiepri  und  von  den  aXXai  Kinpai
gemeinsam  benutzt  wird;  vielmehr  könnte  man  sich  den  Sachverhalt ­
  auch  so  vorstellen,  daß  nicht  nur  f)  òeíva  Kdp.p,  sondern
auch  alle  oder  wenigstens  etliche  der  dXXai  Koipai  ihren  eigenen
Staatsspeicher  besessen  haben.  Alsdann  kämen  wir  zu  einer  größeren
Dichtigkeit  der  Staatsspeicher  und  zu  einer  größeren  Bequemlichkeit
für  die  Bewohner,  namentlich  auch  hinsichtlich  des  Giroverkehrs.
In  der  Thebais  finden  wir  Toparchien,  deren  Gestaltung
innerhalb  des  Gaues  abermals  eine  Sonderheit  darstellt.  Diese
Toparchien  können  weder  mit  den  oxjrhynchitischen  noch  mit  den
arsinoitischen  Toparchien  in  eine  Linie  gestellt  werden  *  :  der  Gau

*  Ebenso  scheinen  die  Verhältnisse  zu  liegen  in  P.  Lond.  II  S.  90
Nr.  315  (150  n.  Chr.).  Vgl.  dazu  Abschn.  23.
*  Nach  ihrer  geschichtlichen  Entwickelung  ist  die  innere  politische  Gestaltung ­
  der  Gaue  von  einander  verschieden.  Diese  politische  Verschiedenheit ­
  bedingt  eine  verschiedenartige  Befugnis  der  Beamten,  die,  auch  wenn
sie  den  nämlichen  Titel  haben,  dennoch  nicht  durchweg  einander  gleichgesetzt ­
  werden  dürfen.
            
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