Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil 1. Staatsspeicher, Staatskassen und Banken. 
dorthin sendet jeder Gau allmonatlich seine Abrechnung h Auch 
hierbei werden die Einnahmen und Ausgaben der Staatskassen und 
der Staatsspeicher gemeinsam behandelt, denn im P. Straßb.=Archiv 
IV S. 123 (194 n. Chr.) heißt es (Kol. IV, 11 ff,): -iruvGávopai ibpicrOai 
OTTO Tü)v fiTepóvujv T0ÎÇ CTTpaTriToîç Kai toîç ßamXiKoIg TpappaTeOm 
TÚJV vopujv írpoGeapíav, èv fj béov ècrilv Kaxaxiwpeiîeiv xà eîç ’AXeHâv- 
bpeiav 7T€pTró¡aE[va] ßißXia xújv xe eí[cr]7rpáHeujv aixiKÚJV xe Kai 
dpTupiKÚJV Kai xiôy àiroXoTiUiifújv] Kai xJjy dXXwv Kaxà ppva, 1) 
dnaixeiuGai èmxipov xoòç pf| |yTrp[oG]écr)uujç Tré|Lnpavxaç. Die Vize 
könige hatten also in mehreren Erlassen an die axpaxiyfoi und 
ßacnXiKoi Tpappaxeig der Gaue einen bestimmten Monatstag fest 
gesetzt, bis zu welchem spätestens die Kassenpapiere (Monatsab 
rechnungen) der Gaue in Alexaudreia vorliegen mußten. Diese 
Monatsabrechnungen umfassen gemeinsam die (Tixikú und die 
àpTupiKÓ, d, h. Ablieferungen der Staatsspeicher und der 
Staatskassen. Daß innerhalb der großen Monatsabrechnung jedes 
Gaues die mxiKa-Rechnungen von den dpTupiKa-Rechnungen ge 
trennt waren, ist selbstverständlich. Wir sehen aus dieser Stelle 
deutlich, daß der ßacnXiKog ypappaxeúç und der crxpaxriTÓç jedes 
Gaues sowohl für die crixiKÚ als auch füi" die àpTupiKÚ die gemein 
samen Oberbehörden bildeten. Dem ßamXiKog Tpappaxeúç wird die 
technische Oberleitung der Gau-Rechenkammer, dem ffxpaxriYÓç da 
gegen die oberste Verantwortlichkeit für den gesamten Verwaltungs 
dienst des Gaues zugefallen sein. Die angedrohten Disziplinar 
strafen bei unpünktlicher Einsendung treffen den axpaxriTÓç^ wie 
den ßaUiXiKo? Tpapiuaxeúç. 
In ptolemäischer und römischer Zeit arbeiten die verschiedenen 
Instanzen der Staatsbehörden nicht lediglich für den Staat, sondern 
im Nebenamte auch für das königliche und kaiserliche Hausgut 
(vgl. Abschn. 43). Daher hat jede Gau-Staatskasse und jeder Staats 
speicher eines Gaues getrennte Bücher zu führen, sowohl für 
die Einnahmen und Ausgaben des Staates (òioÍKpcTiç) als auch für 
die Einnahmen und Ausgaben des Hausgutes (lòioç Xóyoç). Bei der 
Gau-Rechenkammer und bei der Landes-Rechenkammer zerfallen 
daher die Rechnungen in vier große Hauptgruppen: 1. cn- 
xiKÓ-Rechnungen für die bioÍKpmç, 2. UixiKa-Rechnungen für den 
lòioç XÓTOÇ, 3. apTupiKÓ-Rechnungen für die òioÍKricnç, 4. apyupiKa- 
Rechnungen für den lòioç Xótoç. 
‘ Wilcken, Archiv IV, S. 127. 
* Vgl. Wilcken, Archiv IV S. 128, über P. Oxy. I 61.
	        
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