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Teil 1. Staatsspeicher, Staatskassen und Banken.
dorthin sendet jeder Gau allmonatlich seine Abrechnung h Auch
hierbei werden die Einnahmen und Ausgaben der Staatskassen und
der Staatsspeicher gemeinsam behandelt, denn im P. Straßb.=Archiv
IV S. 123 (194 n. Chr.) heißt es (Kol. IV, 11 ff,): -iruvGávopai ibpicrOai
OTTO Tü)v fiTepóvujv T0ÎÇ CTTpaTriToîç Kai toîç ßamXiKoIg TpappaTeOm
TÚJV vopujv írpoGeapíav, èv fj béov ècrilv Kaxaxiwpeiîeiv xà eîç ’AXeHâv-
bpeiav 7T€pTró¡aE[va] ßißXia xújv xe eí[cr]7rpáHeujv aixiKÚJV xe Kai
dpTupiKÚJV Kai xiôy àiroXoTiUiifújv] Kai xJjy dXXwv Kaxà ppva, 1)
dnaixeiuGai èmxipov xoòç pf| |yTrp[oG]écr)uujç Tré|Lnpavxaç. Die Vize
könige hatten also in mehreren Erlassen an die axpaxiyfoi und
ßacnXiKoi Tpappaxeig der Gaue einen bestimmten Monatstag fest
gesetzt, bis zu welchem spätestens die Kassenpapiere (Monatsab
rechnungen) der Gaue in Alexaudreia vorliegen mußten. Diese
Monatsabrechnungen umfassen gemeinsam die (Tixikú und die
àpTupiKÓ, d, h. Ablieferungen der Staatsspeicher und der
Staatskassen. Daß innerhalb der großen Monatsabrechnung jedes
Gaues die mxiKa-Rechnungen von den dpTupiKa-Rechnungen ge
trennt waren, ist selbstverständlich. Wir sehen aus dieser Stelle
deutlich, daß der ßacnXiKog ypappaxeúç und der crxpaxriTÓç jedes
Gaues sowohl für die crixiKÚ als auch füi" die àpTupiKÚ die gemein
samen Oberbehörden bildeten. Dem ßamXiKog Tpappaxeúç wird die
technische Oberleitung der Gau-Rechenkammer, dem ffxpaxriYÓç da
gegen die oberste Verantwortlichkeit für den gesamten Verwaltungs
dienst des Gaues zugefallen sein. Die angedrohten Disziplinar
strafen bei unpünktlicher Einsendung treffen den axpaxriTÓç^ wie
den ßaUiXiKo? Tpapiuaxeúç.
In ptolemäischer und römischer Zeit arbeiten die verschiedenen
Instanzen der Staatsbehörden nicht lediglich für den Staat, sondern
im Nebenamte auch für das königliche und kaiserliche Hausgut
(vgl. Abschn. 43). Daher hat jede Gau-Staatskasse und jeder Staats
speicher eines Gaues getrennte Bücher zu führen, sowohl für
die Einnahmen und Ausgaben des Staates (òioÍKpcTiç) als auch für
die Einnahmen und Ausgaben des Hausgutes (lòioç Xóyoç). Bei der
Gau-Rechenkammer und bei der Landes-Rechenkammer zerfallen
daher die Rechnungen in vier große Hauptgruppen: 1. cn-
xiKÓ-Rechnungen für die bioÍKpmç, 2. UixiKa-Rechnungen für den
lòioç XÓTOÇ, 3. apTupiKÓ-Rechnungen für die òioÍKricnç, 4. apyupiKa-
Rechnungen für den lòioç Xótoç.
‘ Wilcken, Archiv IV, S. 127.
* Vgl. Wilcken, Archiv IV S. 128, über P. Oxy. I 61.