Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

60

Teil  1.  Staatsspeicher,  Staatskassen  und  Banken.

dorthin  sendet  jeder  Gau  allmonatlich  seine  Abrechnung  h  Auch
hierbei  werden  die  Einnahmen  und  Ausgaben  der  Staatskassen  und
der  Staatsspeicher  gemeinsam  behandelt,  denn  im  P.  Straßb.=Archiv
IV  S.  123  (194  n.  Chr.)  heißt  es  (Kol.  IV,  11  ff,):  -iruvGávopai  ibpicrOai
OTTO  Tü)v  fiTepóvujv  T0ÎÇ  CTTpaTriToîç  Kai  toîç  ßamXiKoIg  TpappaTeOm
TÚJV  vopujv  írpoGeapíav,  èv  fj  béov  ècrilv  Kaxaxiwpeiîeiv  xà  eîç  ’AXeHâvbpeiav
  7T€pTró¡aE[va]  ßißXia  xújv  xe  eí[cr]7rpáHeujv  aixiKÚJV  xe  Kai
dpTupiKÚJV  Kai  xiôy  àiroXoTiUiifújv]  Kai  xJjy  dXXwv  Kaxà  ppva,  1)
dnaixeiuGai  èmxipov  xoòç  pf|  |yTrp[oG]écr)uujç  Tré|Lnpavxaç.  Die  Vizekönige ­
  hatten  also  in  mehreren  Erlassen  an  die  axpaxiyfoi  und
ßacnXiKoi  Tpappaxeig  der  Gaue  einen  bestimmten  Monatstag  festgesetzt, ­
  bis  zu  welchem  spätestens  die  Kassenpapiere  (Monatsabrechnungen) ­
  der  Gaue  in  Alexaudreia  vorliegen  mußten.  Diese
Monatsabrechnungen  umfassen  gemeinsam  die  (Tixikú  und  die
àpTupiKÓ,  d,  h.  Ablieferungen  der  Staatsspeicher  und  der
Staatskassen.  Daß  innerhalb  der  großen  Monatsabrechnung  jedes
Gaues  die  mxiKa-Rechnungen  von  den  dpTupiKa-Rechnungen  getrennt ­
  waren,  ist  selbstverständlich.  Wir  sehen  aus  dieser  Stelle
deutlich,  daß  der  ßacnXiKog  ypappaxeúç  und  der  crxpaxriTÓç  jedes
Gaues  sowohl  für  die  crixiKÚ  als  auch  füi"  die  àpTupiKÚ  die  gemeinsamen ­
  Oberbehörden  bildeten.  Dem  ßamXiKog  Tpappaxeúç  wird  die
technische  Oberleitung  der  Gau-Rechenkammer,  dem  ffxpaxriYÓç  dagegen ­
  die  oberste  Verantwortlichkeit  für  den  gesamten  Verwaltungsdienst ­
  des  Gaues  zugefallen  sein.  Die  angedrohten  Disziplinarstrafen ­
  bei  unpünktlicher  Einsendung  treffen  den  axpaxriTÓç^  wie
den  ßaUiXiKo?  Tpapiuaxeúç.
In  ptolemäischer  und  römischer  Zeit  arbeiten  die  verschiedenen
Instanzen  der  Staatsbehörden  nicht  lediglich  für  den  Staat,  sondern
im  Nebenamte  auch  für  das  königliche  und  kaiserliche  Hausgut
(vgl.  Abschn.  43).  Daher  hat  jede  Gau-Staatskasse  und  jeder  Staatsspeicher ­
  eines  Gaues  getrennte  Bücher  zu  führen,  sowohl  für
die  Einnahmen  und  Ausgaben  des  Staates  (òioÍKpcTiç)  als  auch  für
die  Einnahmen  und  Ausgaben  des  Hausgutes  (lòioç  Xóyoç).  Bei  der
Gau-Rechenkammer  und  bei  der  Landes-Rechenkammer  zerfallen
daher  die  Rechnungen  in  vier  große  Hauptgruppen:  1.  cnxiKÓ-Rechnungen
  für  die  bioÍKpmç,  2.  UixiKa-Rechnungen  für  den
lòioç  XÓTOÇ,  3.  apTupiKÓ-Rechnungen  für  die  òioÍKricnç,  4.  apyupiKa-Rechnungen
  für  den  lòioç  Xótoç.

‘  Wilcken,  Archiv  IV,  S.  127.
*  Vgl.  Wilcken,  Archiv  IV  S.  128,  über  P.  Oxy.  I  61.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.