Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Abschn. 14. Fruchtarten des Staatsspeichers. 63 
nehmen sein wird, war der ägyptische Landmann noch immer im Vor 
teile: er hatte mit der Verwaltung seines Kornvorrats nichts zu tun, 
und außerdem befand sich sein Kornvorrat in sicherer Staatshand, 
Man hat sich vorzustellen, daß die Mitbenutzung der staatlichen 
Speicher von seiten der landbauenden Bevölkerung zunächst nur die 
bequemere und gesichertere Lagerung der Privatvorräte bezweckte. 
Daraus entsprang die Verwaltung dieser Privatvorräte durch die 
Beamten der Staatsspeicher. Und da man in zahlreichen Fällen 
Kornzahlung vor Geldzahlung vorzog, so entwickelte sich aus der 
staatlichen Verwaltung dieser Privatguthaben das Korn-Girowesen. 
Über die sonstigen wirtschaftlichen Vorteile, die aus dem 
Kornzahlungsverkehre erwuchsen, ist bereits oben (S. 5f.) ge 
handelt worden. 
Das Girowesen der Staatsspeicher stand nach Ausweis der 
zahlreichen Zeugnisse zur römischen Zeit in hoher Blüte. Aus 
ptolemäischer Zeit sind die Zeugnisse weniger zahlreich, doch 
deuten alle Umstände darauf hin, daß das Getreide-Girowesen in 
ptolemäischer Zeit ebenfalls schon reich entwickelt war. 
Abschnitt 14. 
Frachtarten des Staatsspeichers. 
Zu den Ackerfrüchten, die im Staatsspeicher gelagert und 
verwaltet wurden, gehört vor allen Dingen das Getreide. Den 
obersten Rang behauptet der Weizen; in zweiter Linie kommt 
die Gerste. Neben dem Getreide finden wir im Staatsspeicher 
noch BohnenLinsen2, SesamWahrscheinlich gehören auch 
die dx^JpoÔfiKai (Spreuschober) zum Geschäftsbereiche der Staats 
speicher*. Die àwoòóxia sind allgemein „Lagerräume“ zur Auf 
nahme von Getreide in den Staatsspeichem^ oder in sonstigen dafür 
vorgesehenen Baulichkeiten 
Die Giroguthaben scheinen überwiegend in Weizen 
bestanden zu haben, seltener in Gerste’; in P. Teb. I 123 
» BGU. 802 (45 n. Chr.) ; P. Lond. UI S. 89 Nr. 900 (1. Jahrh. n. Chr.) usw. 
» P. Teb. 1123 (1. Jahrh. v. Chr.) ; BGU. 802 usw. 
» P. Hib. 143 (um 261 v. Chr.). 
* Wilcken, Ostraka I S. 102 ; Bouché-Leclercq, Hist, des Lagides Bd. UI 
S. 373. 
“ P. Hib. I 85, 20 (um 261 v. Chr.). 
* P. Rev. Laws Kol. 31,19. Vgl. Wilcken, Ostraka I S. 160. 
’ z. B. P. Grenf. II 47,10 (140 n. Chr.); P. Teb. II 367,21 (210 n. Chr.).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.