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Teil IL Korn-Giroverkehr.
werden. Die Speicherverwaltung hat diese Nachtragszahlung daher
sehr wahrscheinlich durch die Abrechnung für das Etatsjahr 2,
die im Phaophi des Jahres 3 noch nicht abgeschlossen war, ver
rechnet, möglicherweise mit dem Zusatze „Kestschuld aus der
Abrechnung für das Etatsjahr 1“, wie das in ähnlicher Weise auch
bei den Verwaltungen der Neuzeit geschieht.
Das Wort yávripa findet sich in der Bedeutung von „Etats
jahr“ auch noch in byzantinischer Zeit. In P. Fior I 31 (312 n. Ohr.)
bescheinigen die èTri|ueXnT[ai] Kpéuuç den Empfang von Schweine
fleisch folgendermaßen ; crou ev TTapa6[é]m, dç dv[e]òeHáju[€eá]
(TOU ÛTrèp TTivoutîujvoç ['Epjpeiou ünèp Tevn[jaaT]oç iG" (ërouç)
Kal l" Kpéiuç xoipiow XÎTpaç rpiaxocTíaç ktX. Es steht in dieser
Urkunde das Wort yévripa in seiner Bedeutung als „Etatsjahr“ in
keinerlei Beziehung mehr zu dem yávripa in seiner ursprünglichen
Bedeutung als „Ernte“, denn es handelt sich nicht um die Zahlung
von Ackerfrüchten, sondern um die Lieferung von Fleisch als
Naturalsteuer für das Etatsjahr 310 (Jahr 19 des Maximianus
Galerius und Jahr 7 des Maximinus). Das ist ein Beispiel dafür,
wie das Wort yévniua im Laufe der Zeit eine Bedeutung erlangte,
die mit der ursprünglichen Bedeutung gar nichts mehr zu tun hat.
Abschnitt 16.
Räumliche Verwahrung der Bestände.
Da in den römischen Urkunden mit peinlicher Gewissen
haftigkeit der Jahrgang angegeben wird, zu dem das betreffende
Korn gehört, so folgt schon aus dieser Tatsache, daß die Jahr
gänge getrennt gelagert wurden. Die räumliche Trennung ist
überdies aus inneren Gründen notwendig. Zunächst fällt jeder
Jahrgang in Güte und äußerer Beschaffenheit anders aus; eine
Mischung zweier Jahrgänge ist daher nicht ratsam. Auch die Halt
barkeit des älteren Jahrganges ist geringer und spricht gegen die
Mischung mit dem jüngeren Jahrgange. Darum war man bestrebt,
den älteren Jahrgang (toO ôieXpXuGÔTOç Itouç) aus dem Speicher
tunlichst abzustoßen, bevor man den neuen Jahrgang (toO èvecrrúJTOç
Itouç) angriff. Trotzdem müssen zeitweise, wie bereits S. 65 hervor
gehoben wurde, zwei verschiedene Jahrgänge gleichzeitig neben
einander im Speicher vorhanden gewesen sein; der ältere Jahr
gang freilich, wie zu vermuten ist, in sehr geringen Mengen.
Diese Verhältnisse gelten auch für die Giroguthaben. Es
entsteht aber in dieser Hinsicht die neue Frage: wie die Lage-