Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Abschn. 16. Räumliche Verwahrung der Bestände, 
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Kaufweizen gegenüber dem heimischen Weizen stark minder 
wertig und sein Marktpreis im Faijum trotz aller Beikosten noch 
geringer als der Marktpreis des heimischen Weizens h 
Aus den angeführten Stellen der Londoner Papyrus ist zu 
entnehmen, daß der Kauf weizen, was an sich auch wahrschein 
lich ist, ohne Kennung des Jahrganges in den Handel kam. 
Wenn in P. Teb. II 369 daneben der Jahrgang bezeichnet wird, 
mag das eine Gedankenlosigkeit des Papyrusschreibers sein. 
Auch im Getreide-Girowesen spielt die Güte des Getreides 
keine Rolle. Würde die Güte irgendwie in Frage kommen, so 
würde das in den Giroanweisungen, in den Speicherbescheinigungen 
über Girozahlungen und in den zahlreichen anderen Urkunden 
hervortreten. Außerdem ist ein Fernverkehr im Getreide-Girowesen 
(vgl. Abschn. 22 und 23) nur dann möglich, wenn eine Unter 
scheidung in der Güte des Getreides grundsätzlich ausgeschlossen 
wird. In allen Privatverträgen wird stets nur die Artabenzahl für 
Weizen oder Gerste ausbedungen, niemals wird die Bedingung 
gestellt, daß das Getreide von dem und dem Acker oder von der 
und der Güte sein solle. 
Wahrscheinlich hat man den Standpunkt eingenommen, daß ein 
Acker, wenn er Weizenacker war, einen Weizen hervorbrachte, 
der im allgemeinen jedem anderen Weizen gleichwertig war; anderen 
falls verwendete man den Acker nicht zum Anbau von Weizen. 
Diesen Ausführungen scheint nur die Giroanweisung P. Lips. 
I 112 (123 n. Chr.) zu widersprechen (vgl. den Textim Abschn. 24); 
dort liest Wilcken, Archiv IV S. 485: óiáffteiXov — Aibupijui — 
TTpeÍMaç dpiaßa? x und knüpft daran die Vermutung, das npeípa 
(= prima) die erste Güte bezeichne. Wäre das richtig, so müßten 
die Giroguthaben der einzelnen Guthaber nicht nur unter sich und 
nach Jahrgängen, sondern auch noch nach der Güte der einzelnen 
Getreidesorten räumlich geschieden worden sein. Damit würde die 
Zahl der getrennten Kammern abermals erheblich wachsen. Ich 
glaube nicht, daß das der Fall war, da sonst — wie erwähnt — in 
den zahlreichen Girourkunden die Güte viel öfter zu finden sein 
müßte. Vielleicht bedeutet das Tcpeípaç nur, daß das Getreide in guter 
Beschaffenheit (nicht verunreinigt od. dgl.) angeliefert werden solle. 
Wenn nun das heimische Getreide nicht nach der Güte,, 
sondern lediglich nach dem Jahrgange unterschieden wird, liegt 
‘ Vielleicht geschah die Einfuhr, wie Spiegelberg vermutet, namentlich 
in schlechten Erntejahren.
	        
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