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Teil IL Korn-Giroverkehr.
Betrag (zum Ankauf) von 6*/2 Artaben Weizen erhalten unter dem
Bedinge, daß ich (diese Weizenmenge) an den Staatsspeicher ein
zahle; die Quittung (des Speichers) werde ich dir einhändigen.'^
Der Preis der 6V2 Artaben Weizen stand fest, deshalb brauchte
N. die Höhe der empfangenen Geldsumme in dieser Quittung nicht
besonders anzugeben. Auch hier ist zu beachten, daß die Zahlung
an den Speicher eine Selbsteinlage sein muß, weil anderenfalls
angegeben worden wäre, wofür die Zahlung geschieht.
Ob es bestimmte Vorschriften über die Höhe der Stamm
guthaben gab, und ob ein Mindestbestand gefordert wurde,
wissen wir nicht. Nach P. Lips. 1117 (175/6 n. Ohr.) scheint es,
daß man im neuen Jahre, einige Zeit vor Beginn der neuen Ernte,
sobald man seine Zahlungen in Getreide sämtlich abgewickelt
hatte, auch sein Guthaben in Hinsicht der vorjährigen Ernte aus
schöpfen konnte; das war auch für den Speicher von Vorteil,
der nun Raum gewann für die neue Ernte. Der Papyrus ist eine
Giroanweisung und lautet:
Zapain'ujv Aiorévouç ctitoXótoiç Méivr) MéeriÇ^ x^ípEiv.
AiacTTeíXaie âç Ix^ié pou Xoittúç èv Gépaii toO òieXGóv-
(toç) le^ (êiouç) AòXripíou^ ’Avtiuvívou toO Kopíou nupoO
dprdßrig ppicru léiapTov xoívikuç òúo, T((veTai) (dpraßri)
(rípicTu Tétaprov) x(oíviKeç) ß. ("Erouç) iC AuppXiou Avruuví-
v(oij) KaííTapoç toO Kupíou, Töß[i x].
Die Worte âç Ix^xé pou Xoittúç drücken deutlich aus, daß es
sich um den restlichen Bestand handelt. Sarapion schöpft hier
im fünften Monate des neuen Jahres den Rest seines vorjährigen
Guthabenbestandes aus. Da er nicht angibt, an wen der Speicher
diesen Rest zahlen soll, ist er wohl selber der Empfänger. Sarapion
gibt darnach eine Anweisung zur Zahlung an sich selber.
Von restlicher Ausschöpfung handelt auch P. Oxy. III 613
(um 155 n. Chr.): òiéaT(aXKev) — Xoin(òv) Gép(a) (apTÜßpv) a.
Abschnitt 18.
Einlage von Pachtzinsen.
Das Giroguthaben wächst nicht nur durch Selbsteinlage, son
dern auch dadurch, daß der Guthaber seine ausstehenden For
derungen durch Kornzahlung auf sein Guthaben begleichen
‘ seil. TOirapxíaç.
® vgl. die Berichtigung von Wileken, Archiv IV, S. 486.
® 1. AùpnXiou.