fullscreen: Geld-, Bank- und Börsenwesen

Gläubigern, jedoch nur bis zur Höhe der satzungSgemäh bestimmten Haftsumme, 
die mindestens den Betrag des Geschäftsanteils erreichen muß. 
Die Genossenschaften mit unbeschränkter Nachschußpflicht wur 
den durch Gesetz vom 20. Dezember 1933 abgeschafft. 
Die Zahl der Privatbarikiers (s. a. S. 131 sh hatte sich in der Inflations 
zeit etwa verdoppelt. Der Kreditverteilungsapparat war, gemessen an den 
zur Verfügung stehenden Kapitalien, zu groß. Zur Gesundung des Bank 
wesens war daher die Verringerung der Zahl der Banken und Bankfirmen 
notwendig. Nach der von der Reichsbank für die Bankenquete vorgenom 
menen Statistik ist die Zahl der Privatbankiers von 1221 (1913) auf 709 
(1932), einschließlich ihrer Zweiganstalten von 1452 auf 889, also auf 61 % 
zurückgegangen. Demgegenüber ist in dem gleichen Zeitraum (1913—1932) 
die Zahl der Bankstellen der privaten Kreditbanken von 2627 auf 3165, die 
der Genossenschaftsbanken von 18 557 auf 22 214, die der öffentlich-recht 
lichen Banken von 71 auf 512, die der Sparkassen von 11 559 auf 13 033 
angewachsen. Spielen der Zahl nach die 220 Aktienbanken und die 9 Staats 
banken, zu denen noch 31 Landesbanken und Girozentralen treten, eine 
untergeordnete Nolle, so überragen sie an Bedeutung alle anderen Kredit 
institute. 
Die Zahl der Bankbeamten war bis auf 330000 (1923) gestiegen. 
Nach der Betriebszählung von 1933 betrug die Zahl der beschäftigten 
Personen (abzüglich der Arbeiter) bei den Kreditbanken 73 982, bei den 
Notenbanken 12 791, bei den Sparkassen 37 132, bei den Kreditgenossen 
schaften 24 087, bei deg Pfandbriefbanken 9773, insgesamt rund 164 000. 
Nach einer Erhebung der Reichsbetriebsgemcinschaft Banken und Versiche 
rungen ist bis März 1935 die Zahl der im Kreditwesen Tätigen um rund 
20 000 gestiegen. Heute dürfte die Gesamtzahl auf rund 200 000 an- 
gewachsen sein. 
Vorherrschend sind die Tarifverträge; im Manteltaris wer 
den Arbeitszeit, Urlaub, Lehrlingswesen und Mitbestimmungsrecht be 
handelt; der Gehaltstarif der Bankbeamten gliedert drei Arbeits 
gruppen und sieht Leistungszulagen vor. Die am 1. April 1937 in Kraft 
getretene neue Reichstarifordnung bringt Verbesserungen hinsichtlich Haus 
halts- und Kinderzulagen, sowie der Urlaubsdauer. Da erfreulicherweise 
das Leistungsprinzip wieder gelten soll, müssen individuelle Regelungen 
getroffen, und den praktisch und theoretisch gut Geschulten sollte in höherem
	        
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