IV. Abschnitt. Hilfswissenschaften der Staatshaushaltslehre.
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usw. Die Logik der Geschichte zeigt, wie wir sahen, daß die
Steigerung der Befugnisse des Privateigentums in der Steuer als
staatssozialistischem Prinzip ihr Gegengewicht findet. Umgekehrt
müßte mit der Einschränkung der Prärogative des Privateigentums
das steuerliche Prinzip eine Einschränkung erleiden.
Blicken wir auf das Gesagte zurück, so sehen wir, daß die
soziale Idee der Gegenwart in die Finanzwissenschaft und nament
lich in das Steuerwesen tief eingedrungen ist. Sie führt zur Um
gestaltung des ganzen Steuerwesens, erhöht dessen sozialethischen
Inhalt und schafft Steuern, welche namentlich das arbeitslose Ein
kommen heranziehen.
Mit dem Vorangehenden ist es nur teilweise im Gegensatze,
wenn Vocke den sozialpolitischen Gesichtspunkt zurückweist, da er
alles, was rechtmäßig vom Steuerwesen gefordert werden kann, als
Konsequenz des sittlichen Prinzipes auffaßt, während alles, was über
dasselbe hinausgeht, als diesem Gebiete fremd und mehr auf guter
Meinung als auf Klarheit und Folgerichtigkeit beruhend abzuweisen
ist. (Vorwort.)
IV. Abschnitt.
Hilfswissenschaften der Staatshaushaltslehre,
insbesondere ihr Verhältnis zur Sozialökonomie.
1. Das Wissen ist eins und so sind denn alle Wissenschaften
im Verhältnisse zueinander Hilfswissenschaften. Im engeren Sinne
betrachten wir aber als Hilfswissenschaften jene, welche mit einer
Wissenschaft in engerer Beziehung stehen , mit derselben eine
größere Gruppe von Wissenszweigen bilden, für dieselbe die Vor
kenntnisse liefern, deren Material ergänzen, deren Basis befestigen,
deren Anwendung vermitteln, deren Prinzipien klären.
Die Finanzwissenschaft steht vor allem mit den ökonomischen
Doktrinen, namentlich mit der politischen Ökonomie, mit der So
zialökonomie in engster Verbindung. Schon die vorhergehenden
Erörterungen haben uns Einblick in den Zusammenhang zwischen
Finanzwissenschaft und Sozialökonomie gezeigt. Doch ist es nun
nötig, zur genauen Kennzeichnung des Charakters der Finanzwissen
schaft die Beziehungen beider Wissenschaften zueinander näher zu
untersuchen.
Die Sozialökonomie erforscht die allgemeine Ordnung der so
zialen Wirtschaft, die Gesetze und Regeln dieser Ordnung. Der