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Dte Statuten der Stiftung sind von König Friedrich Wilhelm III.
Öktbr. 1836 bestätigt. Nach denselben sollen Bibeln und
?" solche Mitglieder der Nazareth-Gemeinde, welche ein
Blumenbachsches Stipendium.
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dann, wenn die Zinsen des Kapitals von 5000 Thlr. auf 600 Tblr
nt Gold angewachsen sind.
v. Blumenth assches Vermächtniß,
aus dem vorigen Jahrhundert, von 500 Thlr., welche zu ewigen Zeilen
au dem Gute Falkenwalde (Kreis Saatzig) à 5 pCt. stehen bleiben
^Utcn. Von den Zinsen sollten 4 Theile an die vier ältesten ärmsten
?°ŗfleute, der fünfte Theil armen Schulkindern halbjährlich von dem
şiedlger ausgezahlt werden.
. BlumenthalscheS Stipendium,
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Blume-Schulze« Waisenkinder-Süftung,
von 300 Tblr íihvnÀ U imn W n davon dtc Zttsien bls auf Höh
schuß aber ber hernach verbleibende Zins-Ueber
Haus erworben wà? 30 3sli,rc 5Ínôbav bcícflt unb dann ein
und des Dombcà welchem hülfsbedürftige Waisen der Stadt
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