Full text : Soziale Reformen

Kranken-, Versorgungs- und Unfallskassen. 19

Es kann z. B. ein Bürger 40 Jahre Steuer bezahlen,
WENN er verarmt und arbeitsunfähig wird, ist er ein
Bettler, denn die Versorgung durch die Heimatsgemeinde
ist in den Städten je nach dem Gemeindevermögen und
den Einrichtungen unzulänglich und auf den Dörfern
fast nicht in Betracht zu ziehen.
Es sollte weder Bettler noch Vagabunden geben.
Der Kranke gehört ins Krankenhaus, der Invalide
oder Arbeitsunfähige ins Asylhaus, der Simulant, der
Vagabund in das Arbeitshaus oder in Kolonien.
Wie belästigend das Bettelwesen ist, weiß derjenige
am besten, der fleißig arbeitet und plötzlich von einem
Bettler um eine Gabe angesprochen wird. Er muß seine
Arbeit ruhen lassen, nach der Gabe suchen, und hat er
zufällig keine kleine Münze, muß er wechseln schicken,
um den Bettler zu befriedigen.
Der Staat (die Gesellschaft) ist gezwungen, unter
allen Umständen für seine Mitglieder einzustehen, es
kommt daher nur auf die richtige Organisation an.
Wer die Arbeiterverhältnisse kennt, wird zugeben,
daß die wenigsten Arbeiter, ob sie nun 7 oder 48 Kronen
per Woche verdienen, sparen; es wäre demnach die
Versorgungskasse eine wohltätige Sparkasse.
Die Armut kann nicht leichterdings aus
der Welt geschafft werden, wohl aber das Elend.
Jeder Staatsbürger sollte einer solchen Einrichtung
ENntgegenkommen und sie im eigenen Interesse unter-Stützen.


„  Dampfkraft und Elektrizität haben die Welt verändert,
 Verkehr und Mitteilsamkeit erleichtert — und
Unsere Sache ist es nun, uns besser darin ein-Zurichten.


Kranken-, Versorgungs« und Unfallskassen.

Die Einrichtung der Kranken-, Versorgungs- und
Unfallskassen ist von höchster Wichtigkeit. Je größer
der Kreis der Interessenten ist, um so leichter
            
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