Kranken-, Versorgungs- und Unfallskassen. 35
Die Betriebskassen haben einen Verband untereinander
und es gelten für dieselben die Detailbestimmungen
Statuten) wie für die Bezirkskassen.
Neue Betriebskassen dürften nicht mehr
arrichtet werden.
Wird die Institution der Kranken-, Versorgungs-
und Unfallskassen wie vorstehend
organisiert und richtig durchgeführt, wäre die
ärztliche Frage (Armenpraxis) gelöst, das Bettelund
Vagabundenwesen wäre auf ein Minimum
reduziert und könnte mit der Zeit ganz abgeschafft
werden.
Die Versicherungsschablone der Assekuranz ist auf
die Kranken-, Versorgungs- und Unfallskassen nicht
anwendbar und es sollte diese Angelegenheit vom allgemeinen
(staatlichen) Standpunkte erfaßt werden.
Das Menschenmaterial eines Staates ist sein Kapital;
der Staat sollte für die richtige Erhaltung dieses Kapitales
volle Sorge tragen.
Die Kranken-, Versorgungs- und Unfallskassen
berühren ein und dieselbe Person. Überschüsse
der Kranken- und Unfallskassen haben
den Versorgungskassen zugeführt zu werden,
ebenso alle Strafgelder, insbesondere die Überschüsse
der Unfallskassen gehören naturgemäß der Versorgungskasse
und könnte die Unfallskasse eine Abteilung
derallgemeinen (staatlichen) Kranken-,
Versorgungs- und Unfallskassen sein.
RichtigorganisierteKrankenkassenbrauchen
systematisch angestellte Arzte, Spitäler und
Apotheken.
Der Staat als oberste Sanitätsbehörde wird gezwungen
sein, Spitäler und Apotheken zu verstaatlichen, so auch
Arzte zur Verfügung zu stellen und dürften nur noch
Arzte als Spezialisten eine private Existenzberechtigung
haben, wie es sich ja heute schon in den großen
Städten von selbst entwickelt.