Full text : Soziale Reformen

Schulen. a

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Schulen.

(Siehe Erfurter Programm Par. 7.)

Das Menschenmaterial des. Staates ist sein Kapital,
der Staat hat die Pflicht, sich dieses Kapital nutzbar
zu erhalten.
Der Staat sollte demgemäß für die physische und
geistige Erziehung der Menschen volle Sorge tragen.
Jedes Kind. sollte von seinem dritten oder vierten
bis zu seinem dreizehnten oder vierzehnten Lebensjahre
staatlich erzogen werden. Lehr- und Lernmittel sind
bis dahin frei und sorgt die Schule unentgeltlich für
geistige und körperliche Ausbildung, für Verköstigung,
Kleidung und praktische Erziehung. Jenen Eltern, die
ihre Kinder nicht verköstigen und bekleiden lassen
wollen, können Ausnahmen zugestanden werden.
Die Kosten einer solchen Institution könnten durch
eine Junggesellensteuer, durch Erbsteuer, vom Vermögen
kinderloser Ehepaare, durch besondere Schulsteuern,
welche: Arbeitsgeber und Unternehmer zu zahlen hätten,
aufgebracht werden; ebenso könnten die Lehrer und
Lehrerinnen entsprechende Bezahlung erhalten, so daß
auch die Lehrer-Gehaltsfrage geregelt wäre.
Wenn man berücksichtigt, daß Beamte, Arbeiter
und Arbeiterinnen, so’ lange sie ledig sind, ihr Auskommen
 mit Gehalt, Arbeitslohn haben und das Elend
erst dann kommt, wenn sich die Kinder finden, so
wird man gerechterweise diese Forderung diskutierbar
finden. Nicht allein der Arbeiter, sondern
jeder Gewerbetreibende, jeder Beamte und
jeder überhaupt, der viele Kinder hat, würde
eine solche Einrichtung als Wohltat empfinden
und wäre somit ein guter Teil der sozialen
Frage gelöst.
In Frankreich zahlen Ehepaare, die sechs Kinder
häben, keine Steuer.
Die vielen Stipendien und die private Wohltätigkeit
beweisen, daß die Idee bereits im Volke wurzelt.
            
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