Full text : Soziale Reformen

42 Gustav Marburg. Soziale Reformen.

Protokoll aufgenommenen Werte, so weit diese verbrannt
und beschädigt sind, zu ersetzen; man erspart in diesem
Falle die Aufnahme und Schätzung der verbrannten
Werte durch Assekuranz-Inspektoren und deren Sachverständige.
 .
Eine Expertenschätzung nach dem Brande ist oft
kostspielig und wenn der den Beschädigten Vertretende
— selbst gewählte Experte — energielos und nicht
genug fachkundig ist, dann wird das Resultat für den
versicherten Abbrändler sehr unbefriedigend sein.
Die Notwendigkeit der staatlichen Elementar-Versicherung
 beweist S ı der Assekuranz-Polizze, ferner
die größeren Brände von Städten und Dörfern, in welchem
Falle besonders auf dem Lande kaum *4 versichert sind,
und wenn schon, zum größten Teile ungenügend,
In solchen Fällen muß stets der Staat eingreifen,
Pioniere und Militär beistellen, Steuernachlässe gewähren,
Sammlungen im Staate für die Abgebrannten veranstalten
und selbst mit Subventionen, Darlehen etc. aushelfen.
Ein wichtiger Faktor für die staatliche Feuerversicherung
 ist die Feuerwehr, die bekanntlich nur selten
durch städtische, organisierte Berufsfeuerwehren, sondern
zumeist von freiwilligen Feuerwehren ausgeübt wird.
Die Assekuranz-Gesellschaften zahlen manchen freiwilligen
 Feuerwehren Beiträge.
Ein solcher freiwilliger Feuerwehrmann ist oft
Familienvater und wird im Falle einer Verunglückung
während der Löscharbeiten bei einem Brande die Familie
um so schwerer betroffen, weil oft notwendige Jahresanterstützungen.
 für solche Familien nicht existieren.
Wenn sich der Fall ereignet, daß sich nur Wenige
zur freiwilligen Feuerwehr melden ‚und das richtige
Kommando fehlt, wäre der Staat berufen, geeignete
Organisationen zu schaffen.
Es empfiehlt sich schon heute die Vermehrung und
praktische Organisation der Ortspolizei, zum mindesten
für die Instandhaltung aller Löschrequisiten und zur
Aushilfe des Kommandos.
            
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