Full text : Soziale Reformen

Assekuranz-Studien. A:

Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden,
welche durch Kriegsereignisse, Aufstände, Aufruhre, auf
Verheerung gerichtete Zusammenrottungen, behördlich
zu anderen Zwecken als zur Einschränkung des Brandes
getroffene Anordnungen oder Erdbeben, verursacht werden.
Die industriellen Unternehmungen, auch andere Betriebe
zahlen eine sehr hohe Assekuranz-Prämie und werden
im Falle eines Aufruhres, Strikes, schutzlos.
Der Staat ist im Kriegsfalle verpflichtet, alle Brandschäden
 aus Eigenem zu ersetzen, sodaß dies schon ein
Grund zur Verstaatlichung der Feuerassekuranz wäre.
Die Versicherungsagenten betrachten selbstverständlich
das Versichern als ein Geschäft, bewegen so viel als
möglich Leute zur Versicherung und damit die Billigkeit
animiert, werden besonders auf dem Lande nur die
sogenannten verbrennbaren Teile versichert.
Die Art und Weise, wie versichert werden muß,
um im Falle eines Brandes nicht zu Schaden zu kommen,
bedarf eines genauen Studiums der Assekuranz-Bestimmungen.
 Wer ein Objekt versichern will, wird gut
tun, eine genaue detaillierte Zusammenstellung, nicht nur
der sogenannten verbrennbaren Teile, sondern alles
dessen, was Wert hat, aufzunehmen, auch ist das
Niederreißen, Schuttwegschaffen nach dem Brande einzubeziehen.
 Der Gewerbetreibende, hat für Maschinen,
Nachschaffungen während eines Jahres eine Extrareservesumme
 zu versichern,
Vorteilhaft ist auch, vor Abschluß einer Assekuranzpolizze
 einen Fachmann der Assekuranz- Gesellschaft
und einen selbstgewählten erfahrenen Fachmann die
genaue Aufnahms-Vorschätzung der zu versichernden
Gegenstände mit allen Reserven, die sich im Laufe
eines Jahres als notwendig ergeben, protokollarisch
feststellen zu lassen, und dieses Protokoll als die
Grundlage für die Assekuranz, der Gesellschaft vorzulegen.

Genehmigt die Assekuranzgesellschaft dieses Protokoll,
so hat sie im Falle eines Brandes ohneweiters die im
            
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